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Cum-Ex-Geschäfte: Anklageerhebung in Deutschlands größtem Steuerbetrugsfall

01.09.2017

Freiburg - Laut haufe.de (01.09.2017) kommt es zur Anklage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher und Erfinder der „Cum-Ex-Geschäfte“. Der ehemalige Finanzbeamte soll für eine Reihe von Banken und Finanzdienstleistern das Cum-Ex-Geschäftsmodell entwickelt haben. Bei diesem Geschäftsmodell sollen sich Investoren die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten haben lassen, die zuvor nur einmal abgeführt worden sei. Dem deutschen Fiskus soll dadurch ein Gesamtschaden von bis zu 30 Milliarden Euro entstanden sein. Dieses sogenannte Dividendenstripping habe sich nahezu branchenweit verbreitet. Ob das Ausnutzen der Gesetzeslücke überhaupt illegal sei, müsse vor dem Bundesfinanzhof allerdings noch abschließend geklärt werden.

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