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Pressemitteilung Vergabe

Chance für Korruptionsvorbeugung in Unternehmen

05.07.2002

Transparency International Deutschland begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des deutschen Bundestages vom 5. Juli 2002, mit der die Einführung eines Zentralregisters für solche Unternehmen beschlossen wurde, die sich nachweislich mit Korruption oder sonst grob rechtswidrig um öffentliche Aufträge beworben haben. Dieses Register soll bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge von allen Auftraggebern eingesehen werden können, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an unzuverlässige Firmen zu verhindern. Mit diesem Gesetz ist eine langjährige Forderung von Transparency International erfüllt, ein wirksames Mittel gegen die Korruption zu schaffen.

Es wird nunmehr entscheidend darauf ankommen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juli dem Gesetz zustimmt, damit es noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann. Es ist ferner erforderlich, dass die Bundesregierung die Rechtsverordnung erlässt, mit der das Register eingerichtet wird, und auch hierfür die Zustimmung des Bundesrates findet. Erst damit würde das Gesetz seine Wirksamkeit entfalten. Der Vorsitzende von TI Deutschland, Prof. Dr. Dieter Biallas erklärt dazu: "Bereits in der vorigen Legislaturperiode wollte das damals noch von der CDU geführte Innenministerium solche "schwarze Listen" auf Bundesebene einführen. Einige CDU-geführte Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland verfügen schon heute über ein solches Instrument."

TI war auch zu der Anhörung im deutschen Bundestag geladen. Dort wußte sich TI mit den geladenen Vertretern der Wirtschaft weitgehend einig, die volle Unterstützung für die Ziele des Gesetzes zeigten und zum Teil auch seiner Ausgestaltung grundsätzlich zustimmten. Hierbei sind die Einzelheiten jedoch noch durch Rechtsverordnung des Bundes festzulegen. Diese Verordnung muss selbstverständlich rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Wer in seinem Unternehmen lückenlose Kontrollmechanismen nachweisen kann, die Korruption ausschließen, sollte gleich wieder aus der Liste gestrichen werden. Wichtig ist andererseits, dass jedes Unternehmen, das von einer Ausschreibung wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen wurde, umgehend bundesweit in der Liste festgestellt werden kann. Das sollte nicht etwa erst nach einer langwierigen Ausschöpfung des Rechtsweges gegen einen Bußgeldbescheid möglich sein. Nur so liefert das Register nämlich einen Anreiz für die Unternehmen, saubere Managementstrukturen umgehend nach "Entdeckung" einzurichten.

"Die Verantwortung für einen wirksamen Schlag gegen die Korruption liegt nunmehr bei den unionsgeführten Ländern", erklärte Biallas, "die positive Tendenz in der deutschen Wirtschaft und die Unterstützung durch acht Bundesländer, in denen eine solche Praxis bereits existiert, sollte dem Bundesrat die Zustimmung erleichtern."

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 040 - 482 067

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

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