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Bußgeld wegen Bestechung

23.10.2008

Soltau- Landeszeitung Lüneburg zufolge habe das Amtsgericht Soltau entschieden, dass die Betreibergesellschaft des Soltauer Heide-Parks wegen Bestechung 50.000 Euro Geldstrafe zahlen müsse. Nach der Einführung einer Kartensteuer in der Stadt Soltau, habe der Geschäftsführer des Unternehmen der Bürgermeisterin angeboten anstelle der Kartensteuer für die Dauer von fünf Jahren jährlich 150.000 Euro an die Stadt zu zahlen.

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