Aktuelles
Pressespiegel Wirtschaft Politik

Bundesverfassungsrichter legen Nebeneinkünfte offen

Frankfurt a.M., 15.02.2019

Erstmals haben Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre Nebeneinkünfte offengelegt, berichtet faz.de. Im November 2017 hätten sich die Verfassungsrichterinnen und -richter Verhaltensrichtlinien gegeben, die auch eine Offenlegung von Nebeneinkünften umfasse. Den Spitzenwert 2018 mit 30.000 Euro habe Richter Peter Huber erreicht, der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe neben seinem Amt 20.000 Euro verdient. Nicht alle Richterinnen und Richter hätten 2018 Nebeneinkünfte gehabt. Der Verhaltensrichtlinien zufolge seien nur Nebentätigkeiten erlaubt, welche die spruchrichterlichen Tätigkeiten nicht beeinträchtigen und Vorträge gegen Bezahlung nur erlaubt, wenn das Ansehen des Gerichts und die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität der Mitglieder nicht beeinträchtigt würde.