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Pressespiegel Strafrecht

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 56/2005 vom 24. Juni 2005

04.07.2005

Karlsruhe - In einer Pressemitteilung erläutert das Bundesverfassungsgericht (BVG) seine Entscheidung bezüglich einer Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen ein Verfügungsverbot über sein Vermögen. Ein Amts- und ein Landgericht hatten zuvor das Vermögen des Arztes von rund 7 Millionen Euro unter strafprozessualen Arrest gestellt, da er dies als Selbstständiger abgerechnet hatte, obwohl er Angestellter eines anderweitig verfolgten Arztes gewesen war. Die Geschädigte war eine kassenärzliche Vereinigung, die Honrare in der genannten Höhe vollständig an den Arzt ausgezahlt hatte. Das BVG gab der Beschwerde des Arztes unter Berufung auf sein Eigentumsgrundrecht Recht und hob damit die zuvor getroffenen gerichtlichen Beschlüsse auf.

<link http: www.bundesverfassungsgericht.de bverfg_cgi pressemitteilungen frames bvg05-056>05-07-01_PM BVG