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Bundestagsverwaltung weist Akteneinsichtswunsch von Transparency zurück

23.02.2007

Hannover – Das Newsportal heise online schildert den Verlauf einer Auseinandersetzung zwischen Transparency Deutschland und der Bundestagsverwaltung. Im Zusammenhang mit dem beim Verfassungsgericht anhängigen Verfahren um die Offenlegung von Nebeneinkünften von Parlamentariern hatte Transparency Deutschland auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes die Einsicht in ein Gutachten beantragt, das der Bundestagspräsident in Auftrag gegeben hat. Das Begehren ist mit der Begründung abgelehnt worden, die Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten sei nicht den unmittelbaren Verwaltungstätigkeiten des Bundestages zuzuordnen und insofern von dem Gesetz nicht tangiert. Der komplette  Briefwechsel kann auf der Webseite von Transparency Deutschland eingesehen werden.

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