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Bundestag beschließt schärfere Maßnahmen gegen Geldwäsche

Frankfurt, 14.11.2019

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen, berichtet faz.net. Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Das Transparenzregister solle es zudem schwerer machen, die wirklichen Besitzverhältnisse von Unternehmen über Strohmänner zu verschleiern. Zudem solle die Anti-Geldwäsche-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll mehr Kompetenzen erhalten.

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