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Bundesregierung will Unternehmen besser vor Datenklau schützen

29.03.2018

München – Laut sueddeutsche.de (29.03.2018) könnte der neue Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Hinweisgebern Probleme bereiten. Das geplante Gesetz, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werde, solle künftig für einen einheitlichen Mindestschutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland sorgen. Der Entwurf erlaube die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung nur dann, wenn dahinter die Absicht stecke, dem allgemeinen öffentlichen Interesse zu dienen. Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland, warne davor, die Aufdeckung nur bei uneigennützigen Motiven zu erlauben. Denn trotz eigener Interessen nütze es der Gesellschaft, wenn Fehlverhalten ans Licht käme.