Bundesregierung legt Informationsfreiheitsgesetz vor. TI-D beklagt schwere Defizite
28.08.2001
Transparency International Deutschland hat die Bundesregierung aufgefordert, das Informationsfreiheitsgesetz - das allen Bürgern das Recht auf Einsicht in Verwaltungsakten geben soll - noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden.
TI Deutschland kritisierte zugleich schwerwiegende Mängel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Kernpunkte der Kritik sind die geplanten Gebühren sowie die großzügigen Ausnahmebestimmungen, die eine weitgehende Geheimhaltung weiter erlauben sollen. "Es ist an der Zeit, dass Deutschland endlich mit einem Informationsfreiheitsgesetz, wie es in fast allen westlichen Demokratien längst Standard ist, nachzieht", so Dr. Michael Wiehen, Vorsitzender der deutschen Sektion der internationalen Anti-Korruptionsorganisation.
TI fordert seit langem ein solches Gesetz, weil es einen wirksamen Beitrag zur Korruptionsprävention und -bekämpfung leisten kann. "Mit dem Gesetz wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bürger nur dann seine Rechte wahrnehmen und politische Prozesse mitgestalten und kontrollieren kann, wenn er über die relevanten Informationen verfügt", so Wiehen. Ziel sei es, die Bürgerbeteiligung am Staatsgeschehen zu verbessern. Dies könne die Akzeptanz staatlichen Handelns vergrößern. Gleichzeitig werde die Korruption eingeschränkt, da der freie Informationszugang etwa zu Aufträgen der öffentlichen Hand korruptive Praktiken erschwere. Dieser Aspekt gewinne an Bedeutung, wenn man sich den von TI jährlich veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex ansehe. Hier ist Deutschland in den letzen Jahren stetig abgerutscht. Diese Entwicklung nannte Wiehen in "hohem Maße alarmierend".
Informationsfreiheitsgesetze bestehen auf Länderebene bereits in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit durchweg sehr guten Erfahrungen.
Der Gesetzentwurf der Regierung enthalte wichtige positive Ansätze, aber die zahlreichen Ausnahmebestimmungen seien zu weitläufig, um von einer effektiven Informationsfreiheit zu sprechen, kritisierte Wiehen. Hier sei die Bundesregierung bisher nicht mutig genug gewesen. Die Einschränkungen geben der öffentlichen Verwaltung laut Wiehen zu viel Spielraum bei der Bescheidung von Anträgen auf Zugang zu Informationen aus Verwaltungstätigkeiten. "Es entsteht der Eindruck, Geheimhaltung sei auch weiterhin die Grundregel, und wirkliche Informationsfreiheit solle die Ausnahme bleiben", kritisierte Wiehen. Zudem müsse die Verwaltung nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht nicht begründen. Hier bestehe erheblicher Bedarf an Nachbesserungen.
Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt von TI Deutschland ist die Erhebung von recht hohen Gebühren für die Akteneinsicht. Durch eine solche Gebührenregelung werde der Anspruch auf Informationsfreiheit praktisch ausgehebelt, warnte Wiehen.
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