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Bundeskabinett beschließt Vertragsgesetz zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption

28.05.2014

Berlin, 28.05.2014 - Das Bundeskabinett hat heute das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) beschlossen. Deutschland hatte 2003 die
UNCAC mitunterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verschärfung des Straftatbestandbestandes der Mandatsträgerbestechung im Februar 2014 wurde nach über zehn Jahren der Weg endlich frei gemacht. Die Konvention wurde bereits von 171 Ländern weltweit ratifiziert. Das BMJV geht davon aus, dass mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann. Mehr