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Pressemitteilung Gesundheitswesen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verweigert Zugang zu Akten über Anwendungsbeobachtungen

Transparency Deutschland erhebt erneut Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Berlin, 23.03.2016

Anwendungsbeobachtungen (AWB) sollen nach dem Arzneimittelgesetz und den dazu erlassenen Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Gewinnung von Erkenntnissen über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel dienen. Nach Auffassung der Auftraggeber der AWB – in der Regel Pharmafirmen – und des für die Arzneimittelsicherheit zuständigen BfArM dienen AWB insbesondere der Ermittlung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. AWB seien daher unverzichtbar.

Der Erkenntnisgewinn für die Arzneimittelsicherheit durch die AWB ist jedoch aus Sicht von Transparency Deutschland zweifelhaft. Dr. Angela Spelsberg, Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen: „Statt einer verlässlichen Registrierung und einer erforderlichen wissenschaftlichen Aufarbeitung der AWB werden die Meldungen nur abgelegt. Wir stellen deshalb fest, dass AWB nicht geeignet sind, Erkenntnisse über unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu gewinnen.“
 
Ziel der Klageerhebung von Transparency Deutschland ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass AWB im Zuge des aktuellen Gesetzentwurfs zu Korruption im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Arzneimittelverschreibungen und die Meldungen von Nebenwirkungen nicht durch Zahlungen der Pharmaindustrie manipuliert werden können. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich Transparency Deutschland erneut an der aktuellen Diskussion und fordert das Recht auf Informationsfreiheit vom BfArM aktiv ein.

Transparency Deutschland geht seit 2011 mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) der Frage nach, ob AWB eine Form von Korruption darstellen. Schon beim ersten IFG-Antrag zu den AWB-Meldungen für die Jahre 2008 bis 2010 musste sich Transparency Deutschland gegenüber dem BfArM die Auskunft zu den gewünschten Informationen auf dem Klageweg erstreiten. Die erstrittenen Daten sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

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Kontakt

Dr. Angela Spelsberg
Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen

Dr. Anna-Maija Mertens
Geschäftsführerin

Tel. +49 - 30 - 549898 - 0
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