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Brandenburg: Bilanz zum Informationsfreiheitsgesetz
03.05.2005
Brandenburg - Nach dem Brandenburger Datenschutzbeauftragten Alexander Dix haben sich das 1998 in Brandenburg eingeführte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und die Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr in ihrer Umsetzung bewährt. Die Bürger können nach der Reform ihre Anträge jetzt auch elektronisch stellen und können zudem mit einer Bearbeitung ihres Antrages innerhalb von vier Wochen rechnen. Bisher werde das Recht auf Akteneinsicht jedoch nicht sehr intensiv genutzt und konzentrierte sich vorrangig auf die Bereiche Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz. Für die Verabschiedung eines IFG auf Bundesebene sieht Dix gute Chancen.
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