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Black Tuesday for transparency

02.07.2010

Laut dem Blog von euobserver.com hat der Europäische Gerichtshof am 29. Juni entschieden, dass der strikte Datenschutz dem öffentlichen Interesse vorgeht. Dies sei verheerend für das Informationsrecht des Bürgers. Die Veröffentlichung der Namen von Personen, die an einer Sitzung der EU-Kommission teilgenommen haben, können nun auf Grund deren Persönlichkeitsrechte verweigert werden. Dies könne auch dazu führen, dass die Teilnahme von Lobbyisten an Sitzungen geheim bleibe. Damit Zugang zu Informationen gewährt werde, müsse ein Bürger nun beweisen, dass es ein begründetes Interesse gebe.

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