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Bestochen ist bestochen

16.11.2009

Freiburg- badische-zeitung.de berichtet, das Amtsgericht Karlsruhe habe nach § 108e StGB einen Mann aus Rheinstetten wegen Abgeordnetenbestechung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Der Angeklagte habe den Bau eines umstrittenen Edeka-Fleischwerks verhindern wollen und der Stadt dafür eine Photovoltaik-Anlage versprochen. Dass er mangels Geld niemanden habe bestechen können, habe für das Gericht keine Rolle gespielt. Er habe den Fehler eingestanden, wollte aber nur die umstrittene Fabrik durch umweltgerechtere Alternativen ersetzen. Das Urteil „bestätigt uns in unserer Haltung, den Bestechungsversuch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, so der Oberbürgermeister der Stadt.

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