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Bestechlich im Bauamt

31.01.2008

Düsseldorf- Die Rheinische Post berichtet von der Urteilsverkündung des Amtsgerichts Velbert im Fall um zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Diese hatten sich der Bestechlichkeit und Urkundenfälschung schuldig gemacht, indem sie für die schnelle Bearbeitung von Bauanträgen und die Fälschung vorhandener Bauakten Geld annahmen. Die beiden müssen jeweils Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung antreten. Die erlangten Beträge müssen sie zurückzahlen.  

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