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Bei Geldwäsche-Verdacht müssen Anwälte kooperieren
28.06.2007
Luxemburg- Laut Handelsblatt müssen Anwälte in Europa bei einem Verdacht von Geldwäsche ihre Klienten zukünftig bei den Behörden melden. Die Entscheidung sei am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg getroffen worden. Die Richter teilten mit, dass sich die Meldepflicht jedoch nur auf Fälle beziehe, in denen noch nicht strafrechtlich ermittelt werde.