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Bayerische Maskendeals: Bündnis Informationsfreiheit für Bayern fordert Offenlegung und volle Transparenz

München, 10.05.2022

© Mika Baumeister / Unsplash

In der Pandemie haben Politiker an der Vermittlung von Masken oder anderen Corona-Schutzausrüstungen kräftig verdient. Um aufzuklären hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Auch die Bürgerinnen und Bürger selbst haben ein Recht auf Information, aber das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wehrt sich gegen ihren Informationsanspruch. Für das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern ist dies nur ein Beispiel dafür, dass in Bayern keine Informationsfreiheit gilt und dringend ein Transparenzgesetz erlassen werden muss.

Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats hätten keinen Anspruch darauf zu erfahren, „ob Mitglieder des Landtags die Corona-Krise genutzt haben, um sich persönlich zu bereichern oder sich oder anderen andere Vorteile zu verschaffen“, so antwortete das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf eine entsprechende Anfrage von Martin Modlinger vom Bündnis Informationsfreiheit für Bayern.

Dank journalistischer Recherchen und durch den Untersuchungsausschuss „Maske“ des Bayerischen Landtags kommen zwar immer wieder Informationen über die Verwicklung von Abgeordneten, Amtsträgern und Amtsträgerinnen etc. in gewinnbringende Geschäfte im Zusammenhang mit der Coronakrise zu Tage. Eigentlich gäbe es aber einen deutlich einfacheren Weg, sich Informationen zu beschaffen und damit für Aufklärung zu sorgen und dieser Weg steht jeder Frau und jedem Mann offen. Es ist das „Allgemeine Auskunftsrecht“ nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Bayerns Version eines Informationsfreiheitsgesetzes. Tatsächlich versteckt sich in diesem einen Artikel des BayDSG das Recht auf Auskunft auf amtliche Informationen. Es ist ein allgemeines Auskunftsrecht und damit ein „Jedermannsrecht“. Anspruch und Wirklichkeit fallen aber weit auseinander.

In der an Skandalen nicht armen Geschichte des Freistaats sind die Maskendeals für das Bündnis Informationsfreiheit in Bayern eine Art „Lackmustest“ für das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG. Nach Ansicht des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern ist die Sachlage klar. „Das Staatsministerium muss Auskunft darüber erteilen, wer mit welchen Angeboten zur Beschaffung von Masken und anderem Corona-Schutzmaterial an das Ministerium oder andere staatliche Stellen herangetreten ist und was jeweils in der Folge mit diesen Angeboten geschah. Leider ignoriert das von Staatsminister Holetschek (CSU) geführte Ministerium diese gesetzliche Auskunftspflicht und mauert,“ so Martin Modlinger vom Bündnis Informationsfreiheit für Bayern, und weiter: „Eine Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage von mir vor der Bundestagswahl 2021 hat das Gesundheitsministerium ausgesessen und auch noch heute, ein Jahr nach meiner ursprünglichen Anfrage an das Ministerium, weigert es sich, irgendwelche Informationen herauszugeben“. Die Argumente des Ministeriums seien geradezu absurd. Das Ministerium habe ihm, Modlinger, mitgeteilt, dass sein Interesse an der Auskunft – die er als bayerischer Bürger, Wähler und Steuerzahler vorgebracht hatte – geringer einzuschätzen sei als das Interesse der betroffenen Personen an der Zurückhaltung der Informationen. Überdies sei es zu aufwändig, die entsprechenden Informationen herauszusuchen. Die zu Verfügung stehenden Personalressourcen könnten dies nicht leisten. Das Ministerium könne seine anderen Aufgaben nicht mehr erledigen und seine Funktionsfähigkeit sei beeinträchtigt, wenn es Auskunft über die Maskengeschäfte in dem verlangten Umfang geben würde.

„Dies sind Ausflüchte“, so der Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern, Jan Renner. „Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Öffentlichkeit nicht erfahren solle, welche Geschäfte Volksvertreter im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken und Corona-Schutzausrüstung durch staatliche Stellen und diese wiederum mit Firmen gemacht haben. Das wirtschaftliche Geheimhaltungsinteresse wird damit über das Interesse der Öffentlichkeit an Auskunft und Informationen gestellt.“ Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern unterstütze daher die Klage ihres Bündnismitglieds Martin Modlinger gemeinsam mit der Initiative „FragDenStaat“. Es handele sich um ein „Paradebeispiel“, so der Bündnissprecher. Leider sei auch bezeichnend, dass inmitten einer Krise das Recht auf Informationen von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten worden sei. So habe man nicht nur die notwendige Transparenz, sondern auch Kontrolle verhindert. „Wir wissen bereits, dass teilweise zweistellige Millionenbeträge an Landtagsabgeordnete, ehemalige Landtagsabgeordnete oder diesen nahestehende Personen geflossen sind“, so Modlinger. Jetzt gehe es darum, auch den Rest offenzulegen. Modlinger: „Weil das Gesundheitsministerium dies nicht macht, muss das Verwaltungsgericht jetzt ein Jahr nach meinem ursprünglichen Antrag an das Ministerium klären, ob zu Recht ein Informationsanspruch besteht.“

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern gibt sich zuversichtlich, dass die Klage erfolgreich ist. Modlinger meint: „Das Ministerium wird sicherlich nicht gegen das öffentliche Interesse unbehelligt weiter mauern können. Denn sollte es damit durchkommen, wissen wir endgültig, dass das allgemeine Auskunftsrecht das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Wenn diese Bestimmung in dem öffentlich höchst relevanten Maskenskandal nicht funktioniert, wann denn dann?“

Der Fall rund um die Klage Modlingers offenbart nicht zuletzt auch politische Versäumnisse der Bayerischen Staatsregierung. „Die Maskendeals und der Umgang mit Informationen im Gesundheitsministerium zeigen erneut, dass der Freistaat großen Nachholbedarf hinsichtlich Transparenz hat“, sagt Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Bayern sowie Mitglied im Bündnis für Informationsfreiheit für Bayern. „Der Zugang zu amtlichen Informationen ist die Grundlage für demokratische Teilhabe und steigert die Glaubwürdigkeit politischer Prozesse.“, so Socher weiter.

Die Staatsregierung steht zudem mit ihrem ablehnenden Verhältnis zur Informationsfreiheit zunehmend alleine da. „Bayern hinkt bei der Informationsfreiheit hinterher. Neben Bayern existiert nur in Niedersachsen und Sachsen kein voraussetzungsloser Anspruch auf amtliche Informationen. Bayern braucht ein Transparenzportal, in dem proaktive Informationen veröffentlicht werden: Weg von der Geheimniskrämerei, hin zu einem Freistaat, der durch Transparenz das Vertrauen in demokratische Institutionen stärkt.“ sagt Tassilo Schröck, Co-Leiter der Regionalgruppe Bayern von Transparency International Deutschland e.V.

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Transparency International Deutschland e.V.

Tassilo Schröck
rg-bayern@transparency.de