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Aserbaidschan-Affäre: Konsequenzen notwendig

Berlin, 08.10.2018

© Romco/Pixabay

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert von Justiz und Politik konkrete Konsequenzen aus den Korruptionsvorwürfen in der Aserbaidschan-Affäre. Transparency Deutschland hat sich vergangene Woche mit einem Brief an die Berliner Staatsanwaltschaft gewandt, mit der Frage, ob ein Antrag zur Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten Karin Strenz (CDU) vorliegt oder ob am Berliner Kammergericht bereits ein Verfahren nach §108e StGB (Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung) anhängig ist.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte die nationalen Behörden – darunter auch Deutschland – aufgefordert, die durch das Untersuchungsgremium erhobenen Korruptionsvorwürfe weiterzuverfolgen. Dazu Dr. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland:

„Die Ergebnisse des Untersuchungsberichts des Europarats ergeben bereits hinreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechung und begründen somit die weitere strafrechtliche Verfolgung. Dieser muss jetzt nachgegangen werden.“

Der Europarat hat bereits Konsequenzen gezogen: Karin Strenz (CDU) wurde aufgrund der schwerwiegenden Verletzung ethischer Grundsätze das Recht auf Zugang zum Europarat und zu den Räumlichkeiten der Parlamentarischen Versammlung lebenslang entzogen. Dr. Wolfgang Wodarg:

„Es kann nicht sein, dass unsere Demokratie durch finanzkräftige Interessenvertreter ausgehebelt wird und dass das in Deutschland ohne Konsequenzen bleibt. Das dürfen wir nicht hinnehmen, hier muss klare Kante gezeigt werden.“

Hintergrund

Vor rund einem Jahr veröffentlichten investigative Journalisten einen Bericht über einen Bestechungsfonds des aserbaidschanischen Staatspräsidenten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat eine unabhängige Untersuchung zu den Korruptionsvorwürfen durchgeführt und im Abschlussbericht vom 15. April 2018 festgestellt, dass neben vielen weiteren Personen auch die deutsche Bundestagsabgeordnete Karin Strenz (CDU) als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und des Wahlbeobachtungsgremiums für Aserbaidschan den Verhaltenskodex durch ihren „anhaltenden Interessenkonflikt“ bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten verletzt hat.

Kontakt

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Vorstandsmitglied

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