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ARD baut Transparenzangebot aus

20.09.2017

Mainz – Laut ard.de (20.09.17) baut die ARD ihre Angaben zur finanziellen, journalistischen und sozialen Transparenz weiter aus. Grundlage dafür sei ein Gutachten, welches zwischen Transparenzpflichten gegenüber Beitragszahlern und allgemeiner Öffentlichkeit sowie den weiter gehenden Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsgremien unterscheide. Bundesverfassungsrichter a. D. Paul Kirchhof habe betont dass für den öffentlich rechtlichen Rundfunk als staatsferner Anbieter andere Informationspflichten als für staatliche Institutionen gelten würden.