Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine von Transparency Deutschland
29.08.2006
Berlin, den 29. August 2006 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. hat den 28 Parteien, die sich in Berlin zur Wahl stellen, Wahlprüfsteine übermittelt. 10 Parteien haben geantwortet, darunter alle bereits im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien (SPD, CDU, Die Linkspartei.PDS, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP).
Wir haben v. a. Fragen nach der Transparenz von Politikerhandeln sowie nach der Durchschaubarkeit und der öffentlichen Kontrolle von politischen Entscheidungen und Verwaltungsabläufen gestellt, weil wir der Meinung sind, dass Transparenz ein wirksames Mittel zur Korruptionsprävention ist.
Gerade an Transparenz hat es in der Vergangenheit gefehlt. Die Berichte der Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses zur Bankenaffäre und zum Tempodrom zeichnen ein Bild unserer politischen Kultur, in der Parteienfilz, Intransparenz, fehlende Kontrolle und Mauscheleien quasi zur Grundausstattung zu gehören schienen.
Abgeordnetenhaus und Senat haben daraus eine Reihe von Konsequenzen gezogen, die Transparency Deutschland ausdrücklich begrüßt. Wir denken u.a. an die Änderung der Berliner Verfassung, die Novellierung des Landesabgeordnetengesetzes und des Berliner Betriebegesetzes, die Einführung eines Korruptionsregisters, den Abschluss eines Integritätspaktes beim Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International und die Beteiligungshinweise mit einem für öffentliche Unternehmen angepassten Corporate Governance Kodex, um nur einige Punkte zu nennen.
Wenn Berlin besser werden will, dann muss das Vertrauen in die Berliner Politik und in die Korrektheit der Berliner Verwaltung weiter gestärkt, muss Prävention vorangetrieben werden.
Fragen und Antworten:
1. Transparency Deutschland fragte zur Transparenz der Abgeordneten:
a. Unterstützen Sie unsere Forderung nach Veröffentlichung auch von jenen Nebentätigkeiten, die bisher nur dem Präsidenten gemeldet werden?
Die Grünen unterstützen die Forderung von TI-D voll, sie haben dazu einen Antrag im Parlament eingebracht, der noch weitergehend war, sind damit aber gescheitert.
Die Linkspartei.PDS unterstützt erweiterte Veröffentlichungspflichten entsprechend denen für Bundestagsabgeordnete, konnte sich aber in der Koalition nicht durchsetzen.
Die SPD hat sich zu einem Jein entschlossen, verweist auf die Zurückhaltung von CDU und FDP.
Transparency Deutschland hofft, dass die SPD sich zu einer erweiterten Veröffentlichung durchringt, sollte das Abgeordnetengesetz des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.
Die FDP ist gegen eine erweiterte Veröffentlichungspflicht und verweist auf Datenschutzinteressen von Selbständigen und Freiberuflern.
Auch die CDU lehnt diese ab.
Die anderen Parteien unterstützen erweiterte Veröffentlichungspflichten. Die ödp fordert zusätzlich den Verzicht auf Aufsichtsratssitze und die Demokratische Linke verlangt ein Vollzeitparlament mit entsprechenden Diäten, dafür aber ein Verbot für andere Nebentätigkeiten.
b. Sollen Veröffentlichungspflichten auch für Bezirksverordnete, ähnlich wie bei den Abgeordneten im Abgeordnetenhaus, gelten?
Alle Parteien haben dem zugestimmt, wenn gleich das Ja der SPD sehr zögerlich ist.
Hier gibt es ganz offensichtlich ein Defizit an Transparenz, das zu negativen Folgen führt (Interessenkonflikte). Man darf also gespannt sein, ob und wann die Fraktionen im neugewählten Abgeordnetenhaus tätig werden bzw. ob der Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
c. Sollen Karenzzeiten von 3 Jahren für Mitglieder des Senats, Beamte, Bürgermeister und Stadträte gelten, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten?
Die Grünen unterstützen unsere Forderung nach einer Karenzzeit von drei Jahren bei der Gefahr von Interessenkonflikten. Sie haben den Komplex aber ausgeweitet unter dem Gesichtspunkt der Ämterpatronage. In einer sogenannten „Lex Bielka“, haben sie für den Wechsel ehemaliger Aufsichtsräte auf Vorstandsposten von Unternehmen der öffentlichen Hand eine Karenzzeit von 5 Jahren gefordert.
Die FDP hat sich zu Karenzzeiten bei Interessenkonflikten nur insofern geäußert, als sie 3 Jahre für nicht ausreichend hält. Sie möchte aber verhindern, dass landeseigene Unternehmen zur Ruhestätte von „gedienten Parteisoldaten“ werden und schlägt Karenzzeiten von 5 bzw. 10 Jahren beim Wechsel in Unternehmen vor, bei denen das Land mindestens 25% oder mehr des gezeichneten Gesellschaftskapitals hält.
Die Linkspartei.PDS hat sich für eine Karenzzeit von 5 Jahren ausgesprochen. Es wird aber keine Karenzzeit beim Wechsel in Unternehmen der öffentlichen Hand gefordert, allerdings werden Mitspracherechte des Parlaments und eine entsprechende Qualifikation verlangt.
Die SPD kann sich eine Karenzzeit von 3 Jahren nur dann vorstellen, wenn Minister oder leitende Beamte Vergabeentscheidungen betreut haben und nachher in die Firmen gehen wollen, die den Zuschlag erhalten haben. Zur Ämterpatronage meint die SPD: „Außerdem ist es auch nicht sinnvoll, wenn öffentliche Unternehmen nicht von dem Fachwissen ehemals politisch oder in der Verwaltung Tätiger profitieren dürften.“
Die CDU schließlich lehnt Karenzzeiten grundsätzlich ab. Sie kann sich aber den Ausschluss von Firmen bei Vergaben für eine bestimmte Zeit vorstellen, wenn Mitarbeiter der öffentlichen Hand oder politische Wahlbeamte vor oder während der Ausschreibungsfrist zu diesem Unternehmen gewechselt sind.
Die anderen Parteien befürworten die Einführung von Karenzzeiten, die ödp allerdings nur, solange Versorgungsbezüge bezahlt werden.
Besonders bei der Frage nach Karenzzeiten wird deutlich, dass in den Parteien ein sehr unterschiedliches Problembewusstsein vorhanden ist, dass die Möglichkeiten zur Ämterpatronage und damit zum Machterhalt nicht gerne aus der Hand gegeben werden. Hier gibt es einen deutlichen Nachholbedarf v. a. bei CDU und SPD, wenn für Berlin das Stichwort vom Parteienfilz nicht mehr gelten soll.
2. Öffentliche Unternehmen / Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin
a. Müssen die Kontrollmöglichkeiten landeseigener Unternehmen oder von Unternehmen mit maßgeblicher Landesbeteiligung verbessert werden?
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass finanzielle Verluste des Landes Berlin häufig durch eine bessere, zeitnahe parlamentarische Kontrolle hätten vermieden werden können.
Eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten sieht vor allem Bündnis 90 / Die Grünen als einen Beitrag zur Vermeidung von Korruption. Sie fordern z.B. die Vorlage der Ergebnisse der Innenrevision und des Berichts des Wirtschaftsprüfers. Zielbilder, beschlossene Zielvereinbarungen und Planzahlen sollen vor dem Beschluss über den Haushaltsplan behandelt werden. Zudem wird ein zeitnaher Bericht über die Bestellung neuer Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder gefordert.
Die Linkspartei.PDS setzt dagegen auf eine verbesserte Beteiligungsverwaltung. Sie weist außerdem auf das (in der Politik allgemein vorhandene) Problem des Lobbyismus in Form von verdeckter Einflussnahme hin und will die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich verstärken. Transparency International fordert schon seit langem ein Lobbyistenregister, das die Einflussnahme, die für demokratische Prozesse wichtig ist, transparent und nachvollziehbar macht. Die Linkspartei.PDS räumt darüber hinaus ein, dass sie sich mit ihrem Ziel, ein unabhängiges, personell neu aufgestelltes Beteiligungsmanagement des Senats zu schaffen, beim Koalitionspartner nicht durchsetzen konnte.
Die FDP hält die Übersendung von halbjährlichen Controlling- und Risikoberichten sowie vierteljährlichen Lageberichten mit branchenüblichen Kenngrößen an das Parlament bzw. an entsprechende Ausschüsse für hilfreich. Andererseits sieht sie die Kontrollaufgabe bei den vom Land Berlin entsendeten Vertretern in den Aufsichtsräten der Unternehmen, denen es aber häufig an Kompetenz mangelt.
Für SPD und CDU scheinen die verbesserten Kontrollmöglichkeiten, die in den vergangenen Jahren geschaffen wurden, auszureichen.
Die von Parteien oft beklagte mangelnde Kompetenz, der von Seiten des Landes Berlin entsandten Aufsichtratsmitglieder, wird von Transparency International als ein Problem gesehen. Eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten, wie sie von Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagen werden, halten wir für sinnvoll.
b. Sollte der Unterausschuss Beteiligungscontrolling beibehalten werden?
Geschlossen einig sind sich alle Parteien, dass der Unterausschuss Beteiligungsmanagement / Controlling in der nächsten Legislaturperiode erneut eingesetzt werden soll. Weitgehende Einigkeit besteht aber auch in der Ansicht, dass der Ausschuss Startschwierigkeiten hatte und vor allem in Verfahrensfragen seine Arbeit weiter verbessern muss.
Mangelnde Kompetenz der Mitglieder wird vor allem von der PDS angemerkt. Die SPD fordert TI gar auf, Fortbildungen anzubieten.
Die FDP ist der Ansicht, dass der Ausschuss einen Teil seiner Sitzungen in Zukunft auch öffentlich abhalten könne, nämlich dann, wenn wenig vertrauliche Dinge behandelt werden.
Bündnis 90/Die Grünen sehen unpünktliche und unvollständige Angaben der Unternehmen als problematisch an.
Die Linkspartei.PDS beklagt außerdem die geringe Ausstattung des Ausschusses und fordert ein Ausschussbüro und einen Fraktionsassistenten.
TI konnte Arbeit und Effektivität des nichtöffentlich tagenden Ausschusses naturgemäß nicht umfassend beurteilen. Wir teilen allerdings die Ansicht, dass mit der Einrichtung des Ausschusses ein wichtiger Beitrag geleistet wurde, neben finanziellen Aspekten auch strategische Fragen der öffentlichen Unternehmen diskutieren zu können. Die vor kurzem beschlossenen Kompetenzerweiterungen werden von uns ausdrücklich begrüßt, allerdings ist wichtig, dass die Öffentlichkeit nicht komplett außen vor bleibt. Der Ausschuss sollte regelmäßige und aussagekräftige Berichte liefern.
c. Wie wird die weitere Privatisierung von öffentlichen Unternehmen gesehen?
Die Antworten hierzu fielen sehr unterschiedlich aus.
Selbst Parteien mit prinzipiellen Positionen wie FDP oder PDS zeigten sich in ihren Antworten differenziert und wiesen auf die Wichtigkeit der politischen Entscheidungsfindung hin.
Lediglich die PDS hat in ihrer Antwort die für Korruption wichtige Frage der „zweiten Haftung“ erörtert und problematisiert.
Bündnis 90/Die Grünen beklagt, dass in der letzten Legislaturperiode von Seiten des Senats zu häufig nach finanzpolitischen und seltener nach fachpolitischen Fragen entschieden wurde und dass zu oft im Sinne der Monopolkonzerne geregelt wurde.
Für Transparency International stellt sich seit langem die Frage, ob die Politik sich dem Problemfeld der öffentlichen Unternehmen und den Privatisierungen ausreichend bewusst ist. Es ist gerade die undurchsichtige Vermischung, die unklare Verteilung von Kompetenzen und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die dem Land Berlin große finanzielle Belastungen beschert hat. Transparency International hat die Fragen zu den öffentlichen Unternehmen gestellt und wird sie auch in Zukunft stellen, um beharrlich darauf hinzuweisen, wie anfällig dieser Bereich für korruptives Handeln ist. Transparenz und wirksame öffentliche Kontrollmechanismen sind auch in diesem Bereich die wichtigsten Voraussetzungen für effektive Korruptionsvermeidung.
3. Vergabewesen
Wie wollen Sie in Zukunft garantieren, dass die Verwaltungen alle öffentlichen Vergaben nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführen?
Der Landesrechnungshof Berlin hat ermittelt, dass 81 % der Bauleistungen ohne öffentliche Ausschreibungen und damit gegen den gesetzlichen Regelfall vergeben werden. Vergaben ohne Ausschreibungen sind ein Einfallstor für Korruption und müssen unbedingt vermieden werden.
Die CDU ist sich des Problems bewusst und möchte ein Verfahren implementieren, mit dem lückenlos nachgewiesen werden kann, wann welche Vergabeart aus welchen Gründen durchgeführt wurde. Ein interessanter Ansatz, dem es aber an konkreten Umsetzungshinweisen fehlt.
Die PDS setzt vor allem auf weitere Qualifizierung der Mitarbeiter, Erstellung von Gefährdungsatlanten und Mitarbeiterrotation.
Die kleinen Parteien, aber auch PDS und Grüne sehen vor allem Sanktionen als nötig an, um die Ausschreibungsquote zu erhöhen.
Auch wir sind der Ansicht, dass nach Prüfungen – egal ob von Korruptionsbeauftragten, Arbeitsgruppen oder Innenrevisionen – Sanktionen bei Verfehlungen zu erfolgen haben.
Überraschend meint dagegen die SPD, dass das Vergabewesen rechtlich und sachlich überreguliert sei. Dass eine Regierungspartei Verständnis für Mitarbeiter aufbringt, die die Möglichkeiten der Umgehung öffentlicher Ausschreibung nutzen und gegen den Zweck und Sinn vorhandener Gesetze handeln, halten wir für unvertretbar. Gleichzeitig ist die Partei offensichtlich der Ansicht, dass unter den strengen Vergaberegeln vor allem korrekt arbeitende Beamte und Unternehmen zu leiden hätten, da Entscheidungen von Konkurrenten angefochten werden können.
Wir finden diese Sichtweise verwunderlich und teilen diese Ansicht in keiner Weise. Vergabeverfahren wurden geschaffen, um beiderseits mit der Vergabe betraute Beamte zu schützen und den beteiligten Unternehmen Rechtssicherheit zu gewähren. Vergabeentscheidungen finden meist dann eine juristische Auseinandersetzung, wenn die Vergaben sachlich fehlerhaft waren.
Wichtiger ist aus unserer Sicht allerdings die „begleitende Kontrolle“ der Mitarbeiter durch eine übergeordnete Instanz, die nicht auf Repression und Strafverfolgung setzt, sondern auf korrekte Ausschreibungspraxis achtet und den Mitarbeitern Hilfestellungen bietet. Nicht selten erfolgen Vergabeverfahrensfehler ohne vorsätzliches Handeln. Demgegenüber sollte eine stark aufgestellte und unabhängige Prüfgruppe stehen, die bei Verfehlungen auch Sanktionen auszusprechen hat. Als konkrete Umsetzungsmöglichkeit verweisen wir auf das „3-Säulen-Modell“, wie es im Bezirk Spandau implementiert wurde.
4. Hinweisgeber
Der sog. Whistleblowerschutz betrifft den Schutz (anonymer) Hinweisgeber, die auf kriminelles, schädigendes oder auch unerwünschtes Verhalten aufmerksam machen. In den USA sind beispielsweise alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, vertraulich und anonym Hinweise auf illegale Finanztransaktionen, Bilanzfälschungen, Korruption oder Ähnliches zu geben. Deutsche Unternehmen müssen dieser Pflicht ebenfalls nachkommen, wenn sie an US- Börsen notiert sind.
a. Sind Sie dafür, eine entsprechende Regelung für deutsche und ausländische Unternehmen auch in Deutschland einzuführen?
b. Wie wollen Sie die Möglichkeiten verbessern, mit denen Bürger oder Beschäftigte anonyme Hinweise über Korruptionsfälle in der Berliner Verwaltung geben können? Wie wollen Sie dabei einerseits die Anonymität des Hinweisgebers, andererseits der Daten des Beschuldigten gewährleisten?
c. Es gibt in Berlin bereits Möglichkeiten, anonyme Hinweise zu geben. Allerdings sind diese häufig nicht ausreichend bekannt gemacht. Wie wollen Sie die Publizität der Möglichkeiten für Hinweisgeber verbessern, so dass sie ihrer Funktion gemäß genutzt werden können?
Die FDP will die Gefahr von Falschanzeigen in Kauf nehmen, da ohne die Möglichkeit anonymer Hinweisabgabe keine wirksame Korruptionsbekämpfung erfolgen könne. Durch eine Ansiedlung der zuständigen Stelle beim Landeskriminalamt könnten die Rechte des Beschuldigten gewährleistet werden.
Die CDU bejaht Frage a. Die derzeitigen Möglichkeiten der anonymen Hinweisgabe in Berlin sieht sie im Übrigen als ausreichend an, da sie einen sachgerechten Kompromiss darstellten.
Die Grünen sind der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen genug Schutz bieten. Sie plädieren für eine verstärkte Anwendung der vertraulichen Anzeigenerstattung nach § 158 Abs. 6 der Strafprozessordnung bei Korruptionsdelikten.
Die Linkspartei. PDS Berlin sieht dies ähnlich und weist darauf hin, dass anonyme Hinweise stets die Gefahr der Denunziation in sich bergen würden und deshalb ein sehr problematisches Feld darstellten. Sie will die Themen Transparenz und Korruption mit einem höheren Gewicht in der stadtpolitischen Debatte versehen.
Die SPD äußert sich zurückhaltend und macht keine eigenen Vorschläge zur Ausweitung der Korruptionsbekämpfung. Sie sieht die US- amerikanischen Regelungen wegen der unterschiedlichen Rechtslage als nicht vergleichbar an. Die starke Stellung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren in Europa sei auf den negativen Erfahrungen der Vergangenheit gegründet. Eine Veränderung dieser Einschätzung sei nicht ersichtlich.
Eine erweiterte Publizität der Möglichkeiten ginge vermutlich mit einem erhöhten Anfall unbegründeter Hinweise und einem daraus resultierenden vermehrten Personalbedarf einher.
Nach Ansicht der Demokratischen Linken sind öffentlich Bedienstete konkret über Möglichkeiten und Verpflichtung zur Korruptionsbekämpfung zu informieren. Zweifelhafte Vorgänge seien behördenintern ohne Nachteile für die nachfragenden Mitarbeiter offen zu erörtern.
Die Deutsche Arbeitslosen Partei unterstützt die Einführung der Möglichkeit, vertraulich und anonym Hinweise in Unternehmen zu geben (Frage a). Zu anderen Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung hat sie noch keine abgestimmte Meinung.
Die Humanwirtschaftspartei bejaht Frage a und schlägt bei Frage b die Schaffung einer Internetpräsenz zur Entgegennahme von Hinweisen vor. Die Publizität (Frage c) könne durch Plakataktionen, Radiospots und Schaffung eines „Corporate Design“ sowie durch eine Standardisierung der entsprechenden Internetangebote der Bezirke verbessert werden.
Die Ökologisch- Demokratische Partei bejaht Frage a ebenfalls. Sie will die Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung durch einen Anti- Korruptionsbeauftragten verbessern.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass mehrere – insbesondere kleinere - Parteien nur ungenaue Kenntnisse über die derzeitigen Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung haben. Dementsprechend wurden Einrichtungen gefordert, die bereits existieren (etwa ein Anti- Korruptionsbeauftragter) bzw. Vorschläge gemacht, die nicht hinreichend durchdacht schienen. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass das Thema der Korruptionsbekämpfung nach wie vor ein stiefmütterliches Dasein führt. Denn wenn entsprechende Einrichtungen nicht einmal den Parteien bekannt sind, werden sie den Bürgern erst recht unbekannt sein.
Transparency bedauert, dass sich Berlin trotz jahrelanger Prüfung weder für ein elektronisches Hinweisgebersystem entschieden hat, das für ganz Berlin eingesetzt werden könnte, noch für Ombudsleute. Das ist für uns umso unverständlicher, als die SPD in ihrer Antwort feststellt: „Nach forensischen Erfahrungen in der Kriminologie sind schon jetzt in der übergroßen Mehrheit Korruptionsdelikte nur durch Hinweisgeber aufklärbar.“ Warum also bleibt die SPD hier untätig?
5. Lagebild Korruption
Sind Sie für die Einführung eines jährlichen „Lagebildes Korruption?“
Die Linke.PDS und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen ein jährliches „Lagebild Korruption“.
Die Grünen wollen das auch zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen.
Auch die FDP unterstützt ein solches Lagebild, setzt aber enge inhaltliche Grenzen.
CDU und SPD halten die bisherigen Berichtspflichten für ausreichend.
Alle 5 kleinen Parteien, die auf unsere Fragen geantwortet haben, setzen sich für ein solches Lagebild ein.
Für uns geradezu unverständlich ist die Haltung von CDU und SPD in dieser Frage. Ein jährliches Lagebild Korruption sollte nicht nur die Fälle von Korruption in Berlin aufzeigen, sondern es sollte vielmehr auch einen Überblick geben, in wie weit Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden und wo sie in der täglichen Verwaltungspraxis verbessert werden müssen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Jochen Bäumel
Oliver Weiß
Tel. 030/ 549898 0
Fragen und alle Antworten im Einzelnen
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