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Amtliche Vertuschung - Wie die Gesundheitsbürokratie das Informationsfreiheitsgesetz missachtet

17.05.2010

Berlin- neues-deutschland.de berichtet, in seinem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht berichte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von den „Strategien“ der Behörden, Akten nicht herauszugeben. Im Gesundheitswesen sei etwa eine Anfrage zur Qualität von Altenheimen mit dem Argument abgelehnt worden, die Datensätze seien „nicht selbsterklärend zu lesen“. Viele Stellen würden sich zudem dagegen wehren, als Behörde betrachtet zu werden. Davon hängt ab, ob das Informationsfreiheitsgesetz angewendet werden kann.

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