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Ampel will Straftatbestand der Bestechlichkeit verschärfen

Hürth, 13.07.2022

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut lto.de eine Strafbarkeitslücke bei der Mandatsträgerbestechung angemahnt. In einem Urteil zur Maskenaffäre habe der BGH entschieden, dass die vom ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und dem bayrischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) getätigten Maskendeals nicht unter §108e StGB fallen, welcher die Bestechung von Mandatsträger:innen regelt. Der Vorsitzende von Transparency Deutschland Hartmut Bäumer habe die Ampelkoalition aufgefordert, die Schlupflöcher des Gesetzes zügig zu schließen. Bäumer habe darauf hingewiesen, dass aus Sicht von Transparency Deutschland auch der Missbrauch der Autorität des Abgeordnetenmandates Korruption darstelle. Rechtspolitiker:innen der Ampelparteien bekräftigten nun gegenüber lto.de, dass man die Lücke zeitnah schließen wolle.