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„Amnestieprogramme“ in Unternehmen

12.10.2009

Düsseldorf- ftd.de berichtet, dass Unternehmen zunehmend „Amnestieprogramme“ nutzten, um Korruptionsskandale aufzuklären. Diese Amnestieprogramme richteten sich an die Belegschaft und versprächen folgenden Deal: Die Firma fordere keinen Schadenersatz und kündige nicht das Arbeitsverhältnis, wenn sich der Missetäter innerhalb einer bestimmten Frist melde und seine Taten gestehe. Amnestieprogramme könnten jedoch nicht den Strafanspruch des Staates wegverhandeln. Ob ein  Mitarbeiter also ins Gefängnis müsse oder nicht, darüber könne nur ein staatliches Gericht befinden.

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