"Akteneinsicht wirksamste Waffe gegen Korruption?" - TI Deutschland begrüßt Informationsfreiheitsgesetzentwurf
15.03.2001
Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) hat das geplante Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen begrüßt. "Sollte der Landtag dem Gesetz zustimmen, würde dies einen Durchbruch in Richtung transparente Verwaltung bedeuten", sagte Reinold E. Thiel, Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von Transparency International. Zugleich kritisierte TI Deutschland auf einer Anhörung im Landtag "deutliche Schwachstellen" an dem von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf.
Informationsfreiheitsgesetze gibt es bisher erst in drei Bundesländern - Berlin, Brandenburg und Schleswig-Hostein. Sie geben jedem das Recht in grundsätzlich alle Unterlagen der öffentlichen Verwaltung Einsicht zu nehmen; genau definierte Ausnahmen gelten etwa für den Datenschutz und betriebliche Geheimnisse. Auch auf Bundesebene plant die Koalition noch dieses Jahr ein solches Gesetz zu verabschieden.
Für verbesserungsbedürftig hält TI Deutschland vor allem den im Entwurf vorgesehenen Nachweis eines "berechtigten Interesses" an der Akteneinsicht. "Dies widerspricht dem Grundansatz des Vorhabens", sagte TI-Vorstandsmitglied Thiel bei der Anhörung in Düsseldorf. "Die öffentliche Verwaltung arbeitet im Interesse und im Auftrag der Allgemeinheit - daher muss auch jeder Einzelne einen Anspruch darauf haben zu wissen, was diese öffentliche Verwaltung tut." Es gehe um staatsbürgerliche Rechte und nicht um Einzelinteressen. Deshalb müssten auch Verbände das Antragsrecht haben. TI begrüßt, dass dies im brandenburgischen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Ferner dürften auch die Gebühren keineswegs dazu führen, dass der Bürgeranspruch "über abschreckend hohe Kosten ausgehebelt wird", so Thiel.
Thiel verwies auf die positiven Erfahrungen mit Akteneinsichtsrechten in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Hostein. "Nirgendwo haben sich die Horrorszenarien verwirklicht, wonach Einsicht begehrende Bürger die Verwaltung lahmlegen würden", sagte Thiel. Vielmehr leiste Akteneinsicht einen entscheidenden Beitrag zur Korruptionsbekämpfung. Gerade bei Genehmigungsverfahren erhöhe die Möglichkeit der Akteneinsicht das Risiko für korrupte Amtsträger.
Die internationale Erfahrung bestätige dies: "Jene Länder, die in unserem Korruptionsindex sehr gut abschneiden, haben fast ausnahmslos Akteneinsichtsrechte", ergänzte Thiel.
Als positive Überraschung bezeichnete es Thiel, dass der nordrhein-westfälische Entwurf von der CDU eingebracht wurde. In allen drei Bundesländern, in denen bislang Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet wurden, hatte sich die Union dagegen gestellt. "Die Initiative der NRW-CDU zeigt, dass das Ziel einer transparenteren und weniger korruptionsanfälligen Verwaltung über alle Parteigrenzen hinweg relevant ist", so Thiel.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Reinhold E. Thiel, Tel.: 069 - 75 01 43 66
Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0