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Pressemitteilung Finanzwesen Verwaltung

Affäre Hofmann: Netzwerk Steuergerechtigkeit und Transparency Deutschland fordern Konsequenzen

Berlin, 13.12.2023

© Jesse Bauer / unsplash.com
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin

Angesichts der Enthüllungen rund um die Spitzenbeamtin Gerda Hofmann im Bundesfinanzministerium fordern Transparency Deutschland und das Netzwerk Steuergerechtigkeit umfassende Aufklärung und eine Überarbeitung der Integritätsregeln der Bundesregierung. Die Referatsleiterin soll laut Recherchen des ZDF besonders vermögenden Personen Hilfe bei der Vermeidung von Steuern versprochen haben. Unabhängig von den genauen Umständen in diesem Einzelfall gibt es insbesondere im Steuerbereich ein strukturelles Problem, das dringend adressiert werden muss. 

Dazu erklärt Margarete Bause, stellv. Vorsitzende von Transparency Deutschland

„Der Fall erschüttert das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Integrität der bundesdeutschen Finanzverwaltung. Denn das Treueverhältnis von Finanzbeamtinnen und -beamten gilt ausschließlich der Bundesrepublik. Es ist daher kritikwürdig, wenn Steuerberaterinnen und -berater einen privilegierten Zugang zu internen Informationen aus dem Finanzministerium erhalten haben, und es ist inakzeptabel, sollte eine Top-Beamtin Tipps zur Steuervermeidung gegeben haben. Das läuft ihrem Auftrag als Teil der Finanzverwaltung entgegen und stellt einen offensichtlichen Interessenkonflikt zwischen dienstlicher und privater Tätigkeit dar. Nach den derzeit vorliegenden Informationen kann von einer Dienstpflichtverletzung ausgegangen werden.  

Das Bundesfinanzministerium muss hierzu umfassend und schnellstmöglich Transparenz schaffen, insbesondere auch in Bezug auf die Nebentätigkeitsproblematik. Der Fall macht einmal mehr deutlich, dass die Bundesministerien nicht ausreichend gegen mögliche Interessenkonflikte vorgehen. Die gesamte Bundesregierung ist nun in der Pflicht, die Regeln und Prozesse zur Integrität der Ministerialbeamtinnen und -beamten zu überarbeiten und die Sensibilität deutlich zu erhöhen. Angesichts der Haushaltskrise und der wachsenden sozialen und ökonomischen Ungleichheit darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich eine Staatsdienerin in leitender Position für die Steuervermeidung der Reichsten in unserer Gesellschaft einsetzt." 


Christoph Trautvetter, Koordinator des Netzwerk Steuergerechtigkeit, sagt:  

„Gerade im Steuerbereich ist die Gefahr von Interessenkonflikten extrem und es gibt ein strukturelles Problem. Einzelne Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich von Frau Hofmann – darunter z.B. die Erbschafts- und die Vermögensteuer – sind für sehr wenige Steuerzahler viele Milliarden Euro wert. Dabei steht die an vielen Stellen unzureichend ausgestattete Finanzverwaltung einer Übermacht von hoch bezahlten Beratern gegenüber. Deswegen braucht es besonders hohe Transparenz und strenge Kontrollen. Dabei sollte es keine Ausnahmen für Vorträge oder angeblich „nichtdienstliche“ Tätigkeiten mit inhaltlichem Bezug zur dienstlichen Tätigkeit geben und die Nebenverdienstmöglichkeiten sollten klar beschränkt werden.“

Hintergrund

Gerda Hofmann ist aktuell als Referatsleiterin in der Abteilung IV (direkte Steuern) verantwortlich für „Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft; Bewertung; Erbschaftsteuer; Grundsteuer; Vermögensteuer; Verkehrssteuern und verwandte Abgaben; Fragen der Länder- und Gemeindesteuern; Bodenschätzung”. Diese Position übte sie auch unter Olaf Scholz und Wolfgang Schäuble als Vorgängern von Christian Lindner als Bundesfinanzminister aus (zum Organigramm des BMF). 

Die Regeln für Nebentätigkeiten sind im Bundesbeamtengesetz (§97 ff) und in der Bundesnebentätigkeitsverordnung geregelt. Vortragstätigkeiten sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig. Honorare aus Nebentätigkeiten müssen einmal im Jahr beim Dienstherren abgerechnet werden, wenn sie 500 Euro übersteigen. Bei dienstlichen Nebentätigkeiten müssen sie ab einer gewissen Höhe abgeliefert werden. Allerdings sind auch hier Vortragstätigkeiten ausgenommen. 

Es geht bei den Nebentätigkeiten nicht um Einzelpersonen, sondern strukturelle Fragen. Im Jahr 2015 beispielsweise gingen 1.100 Beamte aus den Bundesministerien einem bezahlten Nebenjob nach, 46 davon aus dem Bundesfinanzministerium. In 76 Prozent dieser Fälle gab es eine Überschneidung mit dem Aufgabenbereich des BMF. Die Spitzenverdiener kamen alle aus Abteilung IV (zu den weiteren Details).