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Abgeordnetenbestechung – Verschärfung begrüßt

Berlin, 13.03.2024

Heute im Bundestag berichtet über die Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung. Durch den neuen Paragrafen 108f im Strafgesetzbuch sollen Abgeordnete eine Freiheits- oder Geldstrafe erhalten, wenn sie ungerechtfertigte Vermögensvorteile annehmen, um Interessen eines Dritten wahrzunehmen. Die anwesenden Rechtsexpert:innen hätten weitere Anpassungen im Wortlaut sowie weitergehende Regelungen gefordert. Wolfgang Jäckle von Transparency Deutschland, der von der SPD als Sachverständiger benannt worden sei, habe darauf verwiesen, dass neben der Einführung des Paragraphen 108f auch eine Anpassung des Paragrafen 108e nötig sei.