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Abgeordnete: Transparenz bei Nebentätigkeiten

28.09.2018

Hamburg – ndr.de (28.09.2018) berichtet über neue Transparenzvorgaben für die Abgeordneten des Landtags in Schleswig-Holstein. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen, ähnlich wie im Bundestag, Auskunft über ihre beruflichen Nebentätigkeiten geben. Bisher habe dazu nur der Landtagspräsident Informationen erhalten, nicht aber die Öffentlichkeit. Mit dem neuen Gesetz werde ein neunstufiges System etabliert, in das sich die Abgeordneten einordnen. Stufe 1 beschreibe dabei jährliche Einkünfte von bis zu 3.500 Euro, Stufe 9 hingegen Einkünfte bis zu 250.000 Euro. Auch Spenden von mehr als 10.000 Euro pro Jahr sollen öffentlich einsehbar sein. Das neue Gesetz sei einstimmig beschlossen worden.