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Pressemitteilung Hinweisgeberschutz

Whistleblower-Schutz: Neuer Anlauf morgen im Bundestag

Berlin, 16.03.2023

© Christian Lue / Unsplash

Am morgigen Freitag um 13:45 Uhr diskutiert der Deutsche Bundestag über zwei neu eingebrachte Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Nachdem der erste zustimmungspflichtige Gesetzentwurf im Februar vom Bundesrat abgelehnt wurde, hat die Ampelkoalition das Gesetz gesplittet.

Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leitung der Arbeitsgruppe Hinweisgeber:

„Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition beim Schutz von Hinweisgebenden den nötigen politischen Willen zeigt. Der flächendeckende Schutz von Menschen, die auf Missstände hinweisen und damit auch im Unternehmensinteresse und Gemeinwohl handeln, sollte parteiübergreifender Konsens sein – genauso wie die rechtskonforme Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Zwar fehlen im Gesetzentwurf weiterhin wichtige Aspekte wie weitreichende Hilfsangebote für Hinweisgebende und die Ausweitung und Vereinfachung des Anwendungsbereichs. Aber es ist wichtig, jetzt voranzugehen.

Sollten beide Gesetzentwürfe den Bundestag passieren, dann appellieren wir an den Bundesrat, den zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zu beschließen und damit auch „im eigenen Haus“ auf Landesebene für den Schutz zum Beispiel von hinweisgebenden Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Wenn das nicht passiert, gäbe es am Ende zwei unterschiedliche Schutzniveaus – und weiterhin Rechtsunsicherheit für Hinweisgebende. Zusätzlich würde sich Deutschland auf europäischer Ebene wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie nicht nur blamieren, sondern müsste auch mit hohen Bußgeldern rechnen.“

Hintergrund

Der neu eingebrachte Gesetzentwurf (20/5992) nimmt ausdrücklich Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch ist nach Einschätzung der Ampel-Fraktionen die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich.

Ergänzend wird ein zweiter Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ (20/5991) eingebracht, der diese Einschränkungen bei Zustimmung des Bundesrats wieder aufhebt