Informationsfreiheit
Standpunkte
Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.
Zur Wahrung dieses Rechts stellt Transparency Deutschland folgende Mindestanforderungen an ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG):
- Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
- Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
- Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
- Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
- Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
- Die Einhaltung des IFG ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
Hintergrund
In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.
Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.
Transparency Deutschland engagiert sich seit Jahren für die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen im Bund und in den Ländern, unterstützt entsprechende Kampagnen, schaltet sich ggf. mit eigenen Vorschlägen ein und wird als Sachverständige angehört. Transparency Deutschland beobachtet die Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (beschlossen am 5.9.2005) ist seit 1.1.2006 in Kraft.
- Zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes mit der Informationsgebührenverordnung vom 2.1.2006
- Zu den Anwendungshinweisen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- Informationsfreiheitsgesetz: Gesetzestexte, Kommentierung, Fallbeispiele, Erläuterungen. Wilhelm Mecklenburg, Benno H. Pöppelmann, 2009 (pdf, 900 kB)
Nach der vom Bundesministerium des Innern erstellten Statistik wurden im Jahre 2006 bereits 2.278 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt. In weit über 50 % der Fälle wurden Aktenauskunft und/oder Akteneinsicht zumindest teilweise gewährt. Es wurden aber auch 18 % der Anträge abgelehnt. Über eine Reihe von Anträgen war am Jahresende noch nicht entschieden.
Die nach der Informationsgebührenverordnung möglichen Gebühren sind offensichtlich nur in einer geringen Zahl von Fällen voll ausgeschöpft worden. Inwieweit Antragsteller durch die mögliche Höchstgebühr von 500 EUR allerdings abschreckt wurden, überhaupt einen Antrag zu stellen, bleibt dabei offen.
Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern
Folgende Bundesländer haben bereits ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz (in Klammern das Datum des jeweiligen Inkrafttretens):
- Brandenburg (20.3.1998): Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG); Verwaltungsgebührenordnung;
- Berlin (16.10.1999): Berliner Informationsfreiheitsgesetz, nicht authorisierte Fassung Teil A (Seiten 1-3, pdf, 4,85 MB), Teil B (Seiten 4-6, pdf, 5,08 MB); Verwaltungsgebührenordnung;
- Schleswig-Holstein (25.2.2000): Informationsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IFG-SH); Gebühren (pdf, 15 kB) nach der Tarifstelle 25.2 der Landesverordnung für Verwaltungsgebühren
- Nordrhein-Westfalen (1.1.2002): Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen und Verwaltungsgebührenordnung
- Mecklenburg-Vorpommern (29.07.2006): Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V); Informationskostenverordnung; Durchführungshinweise des Innenministeriums (pdf, 247 kB)
- Bremen (1.8.2006): Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) (pdf, 33,6 kB); Gebührenordnung;
- Hamburg (altes Gesetz ab 1.8.2006, neues Gesetz ab 28.2.2009): Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HambIFG) (pdf, 556 kB); Gebührenordnung (pdf, 138 kB);
- Rheinland-Pfalz (1.1.2009): Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)(pdf, 1,77 MB)
- Saarland (15.9.2006): Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG); Gebührenordnung (pdf, 40 kB) laut Nr. 455 der Erweiterung des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (GebVerz) des Saarlandes (Amtsblatt des Saarlandes vom 12.4.2007, S. 834)
- Thüringen (21.12.2007) Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) (pdf, 29 kB), Gebührenverzeichnis
- Sachsen-Anhalt (1.10.2008): Informationszugangsgesetz (IZG LSA); Anwendungshinweise; Kostenverordnung
Die bisher gesammelten Erfahrungen zu den vier Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind weitgehend positiv. Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden. Die einzelnen Informationsfreiheitsgesetze werden allerdings immer noch nur in begrenztem Umfange genutzt, was vor allem darauf zurückzuführen sein dürfte, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Aus verschiedenen Gründen mussten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten einschalten.
Transparency Deutschland sind Einzelfälle bekannt, bei denen die Behörden nur sehr zögerlich, unter Umständen erst nach Durchführung von Verwaltungsstreitverfahren der begehrten Akteneinsicht nachgekommen sind. Auch dürften die nach den Gebührenordnungen möglichen hohen Gebühren Antragsteller abschrecken, auf ihrem Einsichtsbegehren zu bestehen.
Zu den weiteren neuen vier Ländergesetzen liegen noch keine gesicherten Erfahrungswerte vor.
Transparency Deutschland bittet alle Bürgerinnen und Bürger, über ihre Erfahrungen bei der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze zu berichten, per E-Mail an office(at)transparency.de, oder per Telefon unter 030-549898-0 oder Fax 030- 549898-22.
Transparency Deutschland kann keine Rechtsberatung erteilen, ist jedoch vor allem unter dem Aspekt der Korruptionsprävention bereit, allgemeine Auskünfte zur Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zu geben.
In folgenden Bundesländern bestehen zurzeit noch keine Informationsfreiheitsgesetze:
- Baden Württemberg (Landesregierung: CDU/FDP)
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben im Oktober 2005 den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (IFG B-W) eingebracht (Drucksache 13/4785 vom 26.10.2005). Im Landtag wurde der Gesetzentwurf im Dezember 2005 abgelehnt.
- Bayern (Landesregierung: CSU)
SPD-Landtagsfraktion und die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben im Januar 2006 jeweils einen eigenen Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz – BayIFG eingebracht (Drucksache 15/4586 vom 13.01.2006 sowie Drucksache 15/4587 vom 16.01.2006). Anlässlich ihres Entwurfs veranstalteten Die Grünen gemeinsam mit Transparency Deutschland im Mai 2006 eine Pressekonferenz.
- Hessen (Landesregierung: CDU/FDP)
Im August 2000 hatte die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen den Entwurf für ein Hessisches „Gesetz über den Informationszugang und die Akteneinsicht (Informationsfreiheitsgesetz) eingebracht (Drucksache 15/1474 vom 17.08.2000). Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2001 im Hessischen Landtag abgelehnt. Im Sommer 2006 haben SPD (14. Juli) und Bündnis 90/ Die Grünen (30. August) erneut Entwürfe für ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt.
- Niedersachsen (Landesregierung CDU/FDP)
Niedersachsen wird bis zum Ablauf der derzeitigen Legislaturperiode im Jahre 2008 höchstwahrscheinlich kein Informationsfreiheitsgesetz bekommen, da der Landtag in Hannover in seiner Sitzung vom 11. Juli 2006 den schon seit 2004 vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung abgelehnt hat, ein Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einzubringen.
- Sachsen (Landesregierung: CDU/FDP)
Im Januar 2005 hat die PDS-Fraktion den Entwurf für ein „Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die Freiheit des Zugangs zu Informationen sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Sachsen“ eingebracht (Drucksache 4/0466 vom 07.01.2005). Transparency Deutschland hat dazu auf Wunsch der PDS eine Stellungnahme abgegeben. Der Gesetzentwurf wurde im Dezember 2005 im Sächsischen Landtag abgelehnt.
Unsere Dokumente
Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, Drucksachen 16/2928 und 16/2939 Brief von Transparency Deutschland an das Abgeordnetenhaus von Berlin, 17. Februar 2010
Stand der Informationsfreiheitsgesetze der Länder, Januar 2009 (pdf, 14,3 kB)
Deutschland braucht ein besseres Informationsfreiheitsgesetz, Scheinwerfer 45, Oktober 2009.
Erstes Gläsernes Rathaus in Bayern: Prien am Chiemsee, Scheinwerfer 43, Mai 2009
Rundbrief 37 mit Themenschwerpunkt "Informationsfreiheit", Dezember 2007
Rundbrief 32 mit Themenschwerpunkt "Informationsfreiheitsgesetz", September 2005
Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 02.04.2004 von netzwerk recherche, Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Humanistische Union und Transparency International Deutschland
10 Fragen und Antworten zur Informationsfreiheit
Weiterführende Informationen
- www.informationsfreiheit.org Seite des Bündnisses "Informationsfreiheit für Bayern"
- Das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein (2. Auflage, 2009), Infobroschüre des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
- www.befreite-dokumente.de: Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes - ein gemeinsames Projekt des Chaos Computer Club e.V. (CCC) und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD).
- Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. (DGIF)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

