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Informationsfreiheit

Standpunkte

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Zur Wahrung dieses Rechts stellt Transparency Deutschland folgende Mindestanforderungen an ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG):

 

Hintergrund

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.  

Transparency Deutschland engagiert sich seit Jahren für die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen im Bund und in den Ländern, unterstützt entsprechende Kampagnen, schaltet sich ggf. mit eigenen Vorschlägen ein und wird als Sachverständige angehört. Transparency Deutschland beobachtet die Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. 

 

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (beschlossen am 5.9.2005) ist seit 1.1.2006 in Kraft.

Nach der vom Bundesministerium des Innern erstellten Statistik wurden im Jahre 2006 bereits 2.278 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt. In weit über 50 % der Fälle wurden Aktenauskunft und/oder Akteneinsicht zumindest teilweise gewährt. Es wurden aber auch 18 % der Anträge abgelehnt. Über eine Reihe von Anträgen war am Jahresende noch nicht entschieden.

Die nach der Informationsgebührenverordnung möglichen Gebühren sind offensichtlich nur in einer geringen Zahl von Fällen voll ausgeschöpft worden. Inwieweit Antragsteller durch die mögliche Höchstgebühr von 500 EUR allerdings abschreckt wurden, überhaupt einen Antrag zu stellen, bleibt dabei offen.

 

Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern

Folgende Bundesländer haben bereits ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz (in Klammern das Datum des jeweiligen Inkrafttretens):

Die bisher gesammelten Erfahrungen zu den vier Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind weitgehend positiv. Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden. Die einzelnen  Informationsfreiheitsgesetze werden allerdings immer noch nur in begrenztem Umfange genutzt, was vor allem darauf zurückzuführen sein dürfte, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Aus verschiedenen Gründen mussten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten einschalten.

Transparency Deutschland sind Einzelfälle bekannt, bei denen die Behörden nur sehr zögerlich, unter Umständen erst nach Durchführung von Verwaltungsstreitverfahren der begehrten Akteneinsicht nachgekommen sind. Auch dürften die nach den Gebührenordnungen möglichen hohen Gebühren Antragsteller abschrecken, auf ihrem Einsichtsbegehren zu bestehen.

Zu den weiteren neuen vier Ländergesetzen liegen noch keine gesicherten Erfahrungswerte vor.

Transparency Deutschland bittet alle Bürgerinnen und Bürger, über ihre Erfahrungen bei der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze zu berichten, per E-Mail an office(at)transparency.de, oder per Telefon unter 030-549898-0 oder Fax 030- 549898-22.

Transparency Deutschland kann keine Rechtsberatung erteilen, ist jedoch vor allem unter dem Aspekt der Korruptionsprävention bereit, allgemeine Auskünfte zur Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zu geben. 

 

In folgenden Bundesländern bestehen zurzeit noch keine Informationsfreiheitsgesetze:

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben im Oktober 2005 den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (IFG B-W) eingebracht (Drucksache 13/4785 vom 26.10.2005). Im Landtag wurde der Gesetzentwurf im Dezember 2005 abgelehnt.

SPD-Landtagsfraktion und die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben im Januar 2006 jeweils einen eigenen Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz – BayIFG eingebracht (Drucksache 15/4586 vom 13.01.2006 sowie Drucksache 15/4587 vom 16.01.2006). Anlässlich ihres Entwurfs veranstalteten Die Grünen gemeinsam mit Transparency Deutschland im Mai 2006 eine Pressekonferenz.

Im August 2000 hatte die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen den Entwurf für ein Hessisches „Gesetz über den Informationszugang und die Akteneinsicht (Informationsfreiheitsgesetz) eingebracht (Drucksache 15/1474 vom 17.08.2000). Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2001 im Hessischen Landtag abgelehnt. Im Sommer 2006 haben SPD (14. Juli) und Bündnis 90/ Die Grünen (30. August) erneut Entwürfe für ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt.

Niedersachsen wird bis zum Ablauf der derzeitigen Legislaturperiode im Jahre 2008 höchstwahrscheinlich kein Informationsfreiheitsgesetz bekommen, da der Landtag in Hannover in seiner Sitzung vom 11. Juli 2006 den schon seit 2004 vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung abgelehnt hat, ein Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einzubringen.

Im Januar 2005 hat die PDS-Fraktion den Entwurf für ein „Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die Freiheit des Zugangs zu Informationen sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Sachsen“ eingebracht (Drucksache 4/0466 vom 07.01.2005). Transparency Deutschland hat dazu auf Wunsch der PDS eine Stellungnahme abgegeben. Der Gesetzentwurf wurde im Dezember 2005 im Sächsischen Landtag abgelehnt.

 

Unsere Dokumente

Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, Drucksachen 16/2928 und 16/2939 Brief von Transparency Deutschland an das Abgeordnetenhaus von Berlin, 17. Februar 2010

Stand der Informationsfreiheitsgesetze der Länder, Januar 2009 (pdf, 14,3 kB)

Deutschland braucht ein besseres Informationsfreiheitsgesetz, Scheinwerfer 45, Oktober 2009.

Erstes Gläsernes Rathaus in Bayern: Prien am Chiemsee, Scheinwerfer 43, Mai 2009

Rundbrief 37 mit Themenschwerpunkt "Informationsfreiheit", Dezember 2007

Rundbrief 32 mit Themenschwerpunkt "Informationsfreiheitsgesetz", September 2005

Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 02.04.2004 von netzwerk recherche, Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Humanistische Union und Transparency International Deutschland

10 Fragen und Antworten zur Informationsfreiheit

 

Weiterführende Informationen