Abgeordnetenbestechung: Reform schließt nicht alle Lücken
Berlin, 12.03.2024
Am morgigen Mittwoch, den 13. März 2024, um 11 Uhr findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zur Reform des Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung statt.
Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, ist als Sachverständiger eingeladen. Er erklärt dazu:
„Wir begrüßen, dass mit dem neuen § 108f StGB endlich die missbräuchliche Einflussnahme durch Abgeordnete strafbar gemacht werden soll. Das haben wir seit vielen Jahren gefordert, denn nicht zuletzt die Masken- und die Aserbaidschan-Affäre haben gezeigt, dass Abgeordnete trotz offensichtlicher Korruption bisher meist nicht verurteilt werden konnten. Damit allein ist es aber nicht getan. Vielmehr sollte dringend die Gelegenheit genutzt werden, auch den unzureichenden § 108e StGB zu verbessern. Knackpunkt: Der Paragraph ist unnötig eng formuliert, sodass nur Korruptionsfälle, die „im Auftrag oder auf Weisung“ erfolgen, berücksichtigt sind. Auch mit Blick auf Korruption in Kommunen muss noch nachgebessert werden.“
Weiterführende Informationen
- Stellungnahme zur vorgeschlagenen Reform eingereicht am 07. März 2024
- Paukenschlag in der Aserbaidschan-Affäre: Anklage gegen Axel Fischer und Eduard Lintner Pressemitteilung vom 29. Januar 2024
- Masken-Affäre: Gerichtsentscheidung zu Nüßlein/Sauter zeigt, dass Gesetz zur Abgeordnetenbestechung verschärft werden muss Pressemitteilung vom 18. November 2021
- Aserbaidschan-Affäre: Transparency Deutschland erstattet Strafanzeige gegen Karin Strenz und Eduard Lintner Pressemitteilung vom 14. März 2019