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Stellungnahmen Hinweisgeberschutz

Stellungnahme zum Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutz in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 01.12.2023

Transparency Deutschland begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) seiner Pflicht entsprechend der EU-Whistleblowing-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz zügig nachkommen möchte.

Das Ausführungsgesetz sieht die Einrichtung interner Meldestellen in den Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie bei den Beschäftigungsgebern, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen, vor. Die Stellungnahme geht auf Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Kontext ein.

Die bisher untätigen Bundesländer sollten sich am nordrhein-westfälischen Vorgehen ein Vorbild nehmen und ihrer Pflicht ebenfalls schnellstmöglich nachkommen, um die Kosten für den deutschen Steuerzahler im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission nicht noch weiter steigen zu lassen.

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