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Nach Maskenaffäre – Lobbyismus von Abgeordneten wird bestraft

München, 02.05.2024

BR24 befasst sich mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung. Wer sein Mandat ausnutzt, um sich persönlich zu bereichern, soll demnach nun strafrechtlich verfolgt werden können, auch außerhalb des Parlaments. Bisherige Gesetze seien nicht ausreichend gewesen, um Politiker in Fällen wie der Maskenaffäre zu verurteilen. Das neue Gesetz ziele genau darauf ab, bezahlte Lobbyarbeit und Vermittlungsprovisionen bei Geschäften mit dem Staat unter Strafe zu stellen.