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Pressemitteilung Politik

Drei Jahre nach der Maskenaffäre: Eklatante Strafbarkeitslücke endlich geschlossen

Berlin, 25.04.2024

© Tobias Golla / Pixabay

Der Deutsche Bundestag stimmt im Rahmen der heutigen Sitzung voraussichtlich um 19:40 Uhr über den von der Ampel vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung ab.

Dazu erklärt Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland:

„Mit diesem neuen Straftatbestand wird endlich eine eklatante Strafbarkeitslücke geschlossen. Wie die Maskenaffäre zuletzt gezeigt hat, konnten Abgeordnete bislang trotz offensichtlicher Korruption straffrei davonkommen. Solche Beispiele aus der Vergangenheit haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik erschüttert. Deshalb war es wichtig, dass der Gesetzesgeber hier tätig geworden ist und die Lehren aus der Maskenaffäre gezogen hat. Allerdings hätte gleichzeitig der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern insbesondere mit Blick auf die kommunale Ebene novelliert werden müssen. So ist es leider wahrscheinlich, dass es zu Kohärenzproblemen mit § 108f neu StGB kommen wird.“
 

Hintergrund


Transparency Deutschland setzt sich seit vielen Jahren für eine Überarbeitung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ein. Transparency Deutschland hatte an der öffentlichen Anhörung am 13. März 2024 zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung teilgenommen und dabei eigene Vorschläge auch in Bezug auf eine Novellierung von § 108e StGB eingebracht.

Kontakt


Prof. Dr. Wolfgang Jäckle
Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik

Mickaël Roumegoux Rouvelle
Policy Analyst

presse@transparency.de
030 - 54 98 98 15