Vereinsgremien

Richtlinie von Transparency Deutschland für den Umgang mit Interessenkonflikten

Diese Richtlinie beruht auf einer Übersetzung der internationalen Conflict of Interest Policy von Transparency International, mit angemessen erscheinenden Anpassungen an die Bedürfnisse einer Nationalen Sektion.

Die Interessenregister der Vorstandsmitglieder und des Ethikbeauftragen finden Sie hier. Die Interessenregister für die Leitenden der Arbeitsgruppen, die Leitenden der Regionalgruppen und der Geschäftsführerin finden Sie hier.

Zuletzt geändert durch den Vorstand am 27.06.2008 in Berlin

Diese Richtlinie gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, für jede Person, die mit Transparency International Deutschland als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer/in, oder als bezahlter oder ehrenamtlicher Mitarbeiter/in verbunden ist. Das „Interesse jeder Person, die mit Transparency Deutschland verbunden ist“, schließt die Interessen aller Personen mit ein, zu denen diese Personen eine enge persönliche Beziehung haben, einschließlich ihrer Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder anderer enger Familienmitglieder.

a. Jede Person, die mit Transparency Deutschland (entsprechend Paragraph 1) verbunden ist, muss jeden potenziellen, tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikt vermeiden oder aktiv regeln (u. a. durch Heraushalten aus jeglicher Entscheidungsfindung oder Wahlbeteiligung bei Angelegenheiten, die einen Interessenkonflikt darstellen können) und jeden potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikt, der durch seine/ihre Verbindung zu Transparency Deutschland entsteht, offen legen.

b. Interessenkonflikte solcher Personen können von Zeit zu Zeit bei Handlungen und Entscheidungen entstehen, etwa wenn ihre Arbeit für die Transparency-Bewegung ihr eigenes finanzielles Interesse berührt oder ihr eigenes Interesse sie daran hindert, im besten Interesse der Transparency-Bewegung zu handeln.

c. Mitglieder des Vorstands, der Ethik-Beauftragte, die Themenführer, die Leiter der Regionalgruppen und der Geschäftsführer sollen alle finanziellen und nicht-finanziellen Interessen, die möglicherweise zu einem Interessenkonflikt führen oder als solcher wahrgenommen werden könnten, in einem Register, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, offen legen. Wenn im Einzelfall aus Gründen ernster Bedenken (wie etwa persönlicher Gefährdung) eine volle Offenlegung nicht angezeigt ist, können Teile oder sogar die ganze Erklärung dem Ethik-Beauftragten von Transparency Deutschland vorgelegt werden, der sie unter Verschluss halten und angemessen und vertraulich damit umgehen soll.

d. TIs globale Bemühungen, die ethischen Standards von Regierungsvertretern, Geschäftsleuten und anderen Personen anzuheben, könnten durch jegliche Art ethischen Fehlverhaltens einer Person, die Transparency International oder Transparency Deutschland repräsentiert, kompromittiert werden. Es ist daher unbedingt notwendig, dass jeder, der mit Transparency Deutschland verbunden ist, ein hohes Maß an Sensibilität für potenzielle Interessenkonflikte besitzt.

a. Angestellte Mitarbeiter von Transparency Deutschland dürfen bezahlte Tätigkeiten für Dritte ausüben:
(i) wenn die Tätigkeit einen Bezug zu Korruption hat: nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des/der Vorgesetzten;
(ii) in allen anderen Fällen: nur wenn diese Tätigkeit dem/der Vorgesetzten vor Tätigkeitsaufnahme gemeldet wird.

b. Ein Großteil der Arbeit von Transparency Deutschland wird von Personen ausgeführt, die nicht bei Transparency Deutschland angestellt sind, aber im Namen von Transparency Deutschland auf einer ehrenamtlichen Basis tätig sind. Das schließt die Mitglieder des Vorstands und des Beirats von Transparency Deutschland und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter ein. Viele dieser Personen haben andere geschäftliche oder berufliche Interessen und Verpflichtungen.

c. Mitglieder des Vorstands und Beirats von Transparency Deutschland, oder Unternehmen oder andere Organisationen, mit denen solche Mitglieder verbunden sind, dürfen keine bezahlte Tätigkeit für Transparency Deutschland ausführen.

d. Mitglieder des Vorstands und Beirats von Transparency Deutschland, oder Unternehmen oder andere Organisationen, mit denen solche Mitglieder verbunden sind, dürfen sich um bezahlte Arbeits- oder Dienstleistungsverträge mit einer anderen Nationalen Sektion oder mit dem Transparency Interantional - Secretariat bewerben, vorausgesetzt, dass ihnen keine Vorteile gegenüber anderen Bewerbern bei der Auswahl oder der Durchführung des Auftrags eingeräumt werden. Sie dürfen keine privilegierten Informationen nutzen und müssen jeden Anschein solcher Nutzung vermeiden. Bei der Ausübung nicht-Transparency-bezogener Tätigkeiten dürfen Mitglieder des Vorstands oder Beirats oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen keine privilegierten Transparency-Informationen nutzen und müssen dafür sensibel sein, dass die Nutzung solcher privilegierten Informationen vermutet werden könnte.

e. Ehrenamtliche Mitarbeiter von Transparency Deutschland, oder Unternehmen oder andere Organisationen, mit denen solche Mitarbeiter verbunden sind, dürfen sich um bezahlte Arbeits- oder Dienstleistungsverträge mit Transparency oder einer der Nationalen Sektionen bewerben, vorausgesetzt, dass ihnen keine Vorteile gegenüber anderen Bewerbern bei der Auswahl oder der Durchführung des Auftrags eingeräumt werden. Sie dürfen keine privilegierten Informationen nutzen und müssen jeden Anschein solcher Nutzung vermeiden. Bei der

Ausübung nicht-Transparency-bezogener Tätigkeiten dürfen ehrenamtliche Mitarbeiter von Transparency Deutschland, oder ihre Unternehmen, keine privilegierten Transparency-Informationen nutzen und müssen dafür sensibel sein, dass die Nutzung solcher privilegierten Informationen vermutet werden könnte.

f. Bei der etwaigen Vergabe bezahlter Aufträge wird Transparency Deutschland transparent vorgehen.

Keine Person, die mit Transparency Deutschland verbunden ist, darf Geschenke, Bewirtung, Darlehen oder irgendetwas anderes von Wert von einer Organisation oder einer Person annehmen, wenn vernünftigerweise angenommen oder vermutet werden kann, dass die Vergünstigung durch den Wunsch der Einflussnahme auf Transparency International oder Transparency Deutschland motiviert ist.

a. Potenzielle Interessenkonflikte sollen von der Person mit dem Konflikt oder durch andere Mitglieder der Transparency-Bewegung an den Vorstandsvorsitzenden von Transparency Deutschland gemeldet werden, sobald sie einen solchen möglichen Interessenkonflikt erkennen. Wenn Probleme vor dem Eingehen einer Verpflichtung oder vor der möglicherweise fragwürdigen Handlung identifiziert und gelöst werden, können Fehlverhalten vermieden und Alternativen erörtert werden.

b. Die Bewertung eines potentiellen Interessenkonflikts soll durch den Geschäftsführenden Vorstand von Transparency Deutschland oder in dessen Auftrag durch den Ethik-Beauftragten von Transparency Deutschland erfolgen. Die Bewertung kann das Nichtvorhandensein eines Interessenkonfliktes feststellen oder zu der Feststellung führen, dass die betroffene Person (i) die bewertete Tätigkeit nicht ausüben darf oder (ii) sich bei Entscheidungen von Transparency Deutschland mit Bezug auf den Gegenstand des Konflikts der Stimme enthalten muss.

c. Der Vorstandsvorsitzende von Transparency Deutschland wird dafür sorgen, dass alle Personen, die mit den Aktivitäten von Transparency Deutschland verbunden sind, diese Richtlinie kennen. Zu diesem Zweck wird die Richtlinie allen Mitgliedern von Transparency Deutschland zugänglich gemacht.

Wenn Transparency Deutschland Zahlungen (ausgenommen Erstattung bewilligter Auslagen) an ein Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland oder an einen angestellten Mitarbeiter einer Nationalen Sektion leistet, sind diese im jährlichen Finanzbericht offen zu legen.

Der Internationale Board of Directors von Transparency International hat ein Board Ethics Committee eingerichtet, das jeder Person, die mit der Transparency-Bewegung verbunden ist, bei ethischen Fragen mit Ratschlägen hilft. Der Aufgabenbereich des Board Ethics Committee und die Kontaktinformationen können über das Transparency Interantional - Sekretariat oder das Internet bezogen werden.