Integritätskommission
Auf der Mitgliederversammlung 2025 wurden die Mitglieder der Integritätskommission neu gewählt. Die Integritätskommission berät den Vorstand, Vereinsmitglieder sowie Mitarbeitende in Integritätsfragen. Dabei geht es um Vorgänge und Tätigkeiten im Kontext der Mitgliedschaft im Verein. Die Integritätskommission prüft beispielsweise Hinweise auf Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Satzung, berichtet dem Vorstand über das Ergebnis und schlägt Konsequenzen vor.
Kurzbiografien der Mitglieder der Integritätskommission
Ramona Pisal
Juristin, langjährige Richterin, ehemalige Präsidentin des Landgerichts Potsdam
Ramona Pisal (Interessenregister)
Kurzbiografie Ramona Pisal
Ramona Pisal, geboren 1957 im Rheinland, studierte Rechtswissenschaften in Gießen und Köln und war lange als Richterin in Düsseldorf, Mönchengladbach und schließlich in Potsdam tätig. 1997 wurde sie Brandenburgische Richterin am Oberlandesgericht Potsdam, anfänglich mit Zivilsachen, ab 2001 mit Strafsachen befasst, ab 2006 in Funktion der Vorsitzenden Richterin des 2. Strafsenats. Parallel war sie viele Jahre lang zusätzlich als Pressesprecherin und Gleichstellungsbeauftragte des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aktiv. 2016 wurde Ramona Pisal zur Präsidentin des Landgerichts Cottbus ernannt, 2020 folgte die Berufung als Präsidentin des Landgerichts Potsdam. Für ihr langjähriges frauenpolitisches Engagement beim Deutschen Juristinnenverbund e.V. ist sie 2018 mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Für Transparency Deutschland saß Ramona Pisal zudem viele Jahre lang im Beirat, bis sie als dessen Vorsitzende im Dezember 2018 nach Ablauf der Höchstdauer dieses Ehrenamts den Posten abgab.
Prof. Dr. Michael Böhnke
Professor für Systematische Theologie, Bergische Universität Wuppertal
Prof. Dr. Michael Böhnke (Interessenregister)
Kurzbiografie Prof. Dr. Michael Böhnke
Prof. Dr. Michael Böhnke, geboren 1955 in Ratingen, ist seit 2004 Universitätsprofessor für Systematische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Er war 2005–2009 Vizepräsident des Deutschen Leichtathletikverbands (DLV). Seit 2018 ist er Ethik-Beauftragter des DLV. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, in denen es vor allem um die Frage einer theologisch verantworteten Erneuerung der Kirche geht, u.a. die innerkirchliche Anerkennung der Menschenrechte. Für Transparency Deutschland saß Michael Böhnke seit 2019 im Beirat. Aus diesem Amt scheidet er zum Jahreswechsel 2024/25 aus, um seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Integritätskommission fortzuführen.
Dr. Niclas Stemplewski
Ökonom und Jurist, Experte für Digital- und Nachhaltigkeitsthemen, Manager und Berater
Dr. Niclas Stemplewski (Interessenregister)
Kurzbiografie Dr. Niclas Stemplewski
Dr. Niclas Stemplewski ist studierter Ökonom und Jurist mit Schwerpunkt in Digital- und Nachhaltigkeitsthemen. In seiner Promotion zur Besteuerung von wirtschaftlichen Aktivitäten öffentlicher und gemeinnütziger Unternehmen am Lehrstuhl für Steuer- und Stiftungsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg und der Sydney Law School setzte er sich intensiv mit der Rolle von Transparenz zur Steuerung des privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Sektors auseinander Nach Ausbildungsstationen u.a. im Bundesministerium der Finanzen, der strategischen Unternehmensberatung BCG sowie unterschiedlichen Wirtschaftskanzleien gründete bzw. führte er mehrere Unternehmen an der Schnittstelle von Recht, Finanzen und Software. Dr. Niclas Stemplewski ist heute als Manager und Berater tätig. Seine Schwerpunktthemen liegen insbesondere im Aufbau von Unternehmensstrukturen und Systemen, die rechtskonformes und nachhaltiges Handeln ermöglichen. Dabei berät er primär Unternehmen aus dem Tech/AI - und Nachhaltigkeitssektor.
FAQ: Integritätskommission von Transparency International Deutschland e.V.
Was ist die Integritätskommission?
Die Integritätskommission (IK) ist ein unabhängiges Gremium des Vereins, das aus drei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen besteht. Der Vorsitz muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Es können auch Nicht-Mitglieder gewählt werden. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen die Mitglieder der IK in den drei Jahren vor ihrer Wahl kein anderes Amt innerhalb des Vereins innegehabt haben.
Was kann die Integritätskommission leisten?
1. Beratung
Die IK steht als Beratungsinstanz zur Verfügung – und zwar für:
- den Vorstand
- hauptamtlich Mitarbeitende
- alle Mitglieder des Vereins, egal ob mit oder ohne Funktion
Sie berät in Integritätsfragen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung für den Verein oder der Vereinsmitgliedschaft stehen.
2. Entgegennahme von Hinweisen auf Fehlverhalten
- Die IK nimmt Hinweise auf Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Vereinssatzung, den Verhaltenskodex sowie geltende Gesetze entgegen.
- Hinweise können auch anonym über den dafür vorgesehenen Meldekanal eingereicht werden und werden vertraulich behandelt.
3. Prüfung von Fehlverhalten
Die IK prüft Hinweise auf:
- Verletzung der Interessen des Vereins
- Handlungen, die geeignet sind, den Ruf des Vereins gravierend zu schädigen
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex des Vereins
4. Empfehlungen an den Vorstand
Nach einer Prüfung berichtet die IK dem Vorstand über das Ergebnis und kann Vereinsstrafen vorschlagen, wie zum Beispiel:
- Interne Verwarnung
- Rüge mit vereinsinterner Öffentlichkeit
- Suspendierung von Ämtern bis zu drei Monaten
- Befristetes Verbot einer Amtsausübung
- Im schwerwiegenden Fall: Empfehlung zum Vereinsausschluss
Was kann die Integritätskommission nicht leisten?
1. Keine Mediationsstelle
Die IK ist kein Mediationsgremium und kann keine persönlichen Konflikte zwischen Mitgliedern oder Mitarbeitenden schlichten. Für Mediation und Konfliktlösung interpersoneller Natur sind andere Stellen zuständig.
2. Keine eigenständige Entscheidungsgewalt
Die IK entscheidet nicht selbst über Vereinsstrafen oder Ausschlüsse – sie spricht lediglich Empfehlungen aus. Die endgültige Entscheidung liegt beim Vorstand, und in bestimmten Fällen (bei Berufung) bei der Mitgliederversammlung.
3. Keine allgemeine Rechtsberatung
Die IK berät ausschließlich in vereinsbezogenen Integritätsfragen – also im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung für den Verein oder der Vereinsmitgliedschaft. Sie ist keine allgemeine Rechtsauskunftsstelle.
4. Keine Bearbeitung vereinsfremder Themen
Themen, die keinen Bezug zur Vereinstätigkeit oder Vereinsmitgliedschaft haben, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der IK.