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Vorstellung korporativer Mitglieder: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Interview mit Hans-Werner Rogge, Antikorruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein

Was sind Ihre Aufgaben und Rechte als Antikorruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein?

Die 2007 eingerichtete Funktion des ehrenamtlich tätigen Antikorruptionsbeauftragten wurde als zentrale Kontaktstelle und als ergänzende Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung geschaffen. Bürger können sich an mich wenden, wenn sie von Verdachtsfällen in Firmen, Betrieben, Organisationen oder Verwaltungen wissen, sich aber nicht trauen, ihre Vermutung unmittelbar der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Häufig möchten diese Menschen vertraulich als Hinweisgeber zur Verfügung stehen. In diesen Fällen kann ich als unabhängiger Ansprechpartner und Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden helfen.

Können solche Hinweisgeber anonym bleiben?

Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliege nicht dem Strafverfolgungszwang. Dritten gegenüber behandele ich Hinweise vertraulich. Dies gilt auch für Namen der Hinweisgeber. Diese können sich deshalb auch in anonymer Form, etwa telefonisch, schriftlich oder per Mail an mich wenden. Als Antikorruptionsbeauftragter unterliege ich keinen Weisungen des Landes hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Ich entscheide selbständig nach pflichtgemäßer Prüfung, ob ich den Sachverhalt an die zuständige
Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde weiter leite. Im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden besteht die Verschwiegenheitspflicht für mich allerdings nicht.

Welche Qualifikation bringen Sie für diese Aufgabe mit?

Als gelernter Kriminalbeamter mit über 40jähriger Erfahrung, davon über 30 Jahre in Führungsfunktionen, war ich die letzten elf Jahren meiner Dienstzeit als Leiter des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein tätig. Die Thematik „Strategische und Konzeptionelle Bekämpfung der Korruption“ war seit Ende der 90er Jahre ein vorrangiges gemeinsames Thema des Generalstaatsanwalts und des Landeskriminalamtes. Dies führte im Jahre 2002 zur Einrichtung der bundesweit einzigartigen zentralen Bekämpfungszuständigkeit der sogenannten „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Korruption von Landeskriminalamt und der zentral für das Land Schleswig-Holstein zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel“.

Wer wendet sich an Sie und warum? Was passiert mit den Informationen, die Sie erhalten?

Jede Person kann sich bei einem Korruptionsverdacht oder entsprechender Vermutung an mich wenden. Insbesondere bei telefonischen oder persönlichen Kontakten kann so die Hemmschwelle überwunden und der Sachverhalt ergänzend hinterfragt werden. Oft hilft bereits das vertrauensvolle oder anonyme Gespräch, um die Vermutung oder Einschätzung des Hinweisgebers zu erhärten oder zu entkräften. Durch die Übermittlung ergänzender Unterlagen können Sachverhalte verifiziert und belegt werden.

Mit welchen Institutionen arbeiten Sie zusammen und wie kann man sich diese Zusammenarbeit vorstellen?

Der Antikorruptionsbeauftragte ist in seiner Funktion als Leiter der Kontaktstelle zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption ein assoziierter Teil des Ministeriums für Inneres und
Bundesangelegenheiten. Durch regelmäßige Arbeitsgruppen-Sitzungen mit anderen Ressorts der Landesregierung werden insbesondere übergreifende Themenstellungen der Korruptionsprävention behandelt und Vorschläge für einheitliche Regelungen erarbeitet. Daneben bin ich im Arbeitsfeld der Hinweisaufnahme und -bearbeitung der ständige Partner der für die Strafverfolgung von Fällen struktureller Korruption zentral zuständigen „Ermittlungsgruppe Korruption“ von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt in Kiel. Diese Zusammenarbeit verläuft seit Jahren sehr erfolgreich, eng und vertrauensvoll.

Welchen Nutzen zieht das Land Schleswig-Holstein und ziehen Sie aus der Mitgliedschaft bei Transparency?

Aus Sicht des Antikorruptionsbeauftragten kann ich dazu sagen: Wir erhalten auf diese Weise Informationen über Entwicklungen zu aktuellen rechtlichen, strukturellen und politischen
Themenstellungen im Zusammenhang mit Korruption. Wir arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen von Transparency mit, etwa beim Thema Whistleblower, und nehmen an Fortbildungsveranstaltungen und Strafverfolgungskonferenzen teil. Sehr wertvoll ist für uns der Erfahrungsaustausch auf nationaler wie internationaler Ebene. 

Die Fragen stellte Ulrike Löhr.