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Positionspapier Politik

Verschärfung des § 108e StBG (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)

Transparency Deutschland hat ein Positionspapier zur Verschärfung von § 108e STGB verfasst, welcher die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandtatsträgern regelt. Angesichts der bekanntgewordenen Korruptionsfälle in den letzten Jahren (wie etwa Fälle die Aserbaidschan, Amthor/Augustus Intelligence Inc., Maskenbeschaffung), die allesamt bislang ohne korruptionsstrafrechtliche Folgen geblieben sind, dürfte außer Frage stehen, dass der § 108e StGB in der derzeitigen Fassung ein sehr stumpfes Schwert darstellt.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

  1. Das Tatbestandsmerkmal „im Auftrag oder auf Weisung“ des § 108e StGB ist ersatzlos zu streichen, da ansonsten der Strafrechtsnorm nicht zu der erforderlichen Effizienz verholfen werden kann.
  2. Der Tatbestand des § 108e StGB ist (entsprechend §§ 332, 334 StGB) auf Vorteile zu erstrecken, die erst nach der vorgenommenen bzw. unterlassenen Handlung gewährt werden.
  3. Das Tatbestandsmerkmal „bei der Wahrnehmung des Mandats“ des § 108e StGB ist zu streichen und durch das Merkmal „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“ zu ersetzen.