Publikationen
Positionspapier Wirtschaft

Unternehmensverantwortung fordern und fördern – Schwarze Schafe sanktionieren

Korruption verursacht langfristige wirtschaftliche Schäden, verhindert fairen Wettbewerb, vernichtet Arbeitsplätze, stört die notwendige Kreativität und gefährdet damit nachhaltiges Wirtschaften. Entscheidungen werden nicht entsprechend betriebswirtschaftlicher Vernunft, sondern durch persönliche Interessen beeinflusst getroffen. Der Staat muss hier die notwendigen politischen Rahmenbedingungen schaffen und dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. Das Vertrauen in den Staat schwindet, wenn er für die Einhaltung der Gesetze nicht glaubhaft sorgen kann und das Gemeinwohl gefährdet wird. 

Vor diesem Hintergrund fordert Transparency Deutschland:

  • eine Verbesserung der gesetzlichen Mindeststandards für Compliance-Management-Systeme

Die zurückliegenden großen Unternehmensskandale wie bei VW oder der Deutschen Bank haben gezeigt, dass Compliance-Manager und -Berichte nicht ausgereicht haben, um diese Skandale zu verhindern. Eine vorsätzliche Umgehung der eigenen Compliance-Regeln hat die Glaubwürdigkeit bestehender Compliance-Management-Systeme (CMS) nachhaltig und massiv beschädigt. Die Implementierung von nachweislich wirksamen CMS sollte für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Rechtsform verpflichtend sein. Darüber hinaus muss geregelt werden, dass Unternehmen ihr CMS veröffentlichen müssen und dass das CMS Teil aller relevanten Geschäftsprozesse im Unternehmen ist. Voraussetzung dafür ist die Sicherung der Unabhängigkeit der Compliance-Manager. Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass durch eine Verschärfung der vertrags- und strafrechtlichen Konsequenzen beim bewussten Umgehen von CMS-Vorschriften wirksame Sanktionen verhängt werden. 

  • Nachbesserungen beim Wettbewerbsregister

Wer sich öffentliche Aufträge durch Korruption erschleicht oder andere schwere Straftaten wie Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zweifelsfrei vorliegen, soll keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Transparency begrüßt, dass der Bundestag ein Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (auch: Bundeszentralregister) verabschiedet hat. Danach sollen Unternehmen allerdings erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung in diesem Register aufgeführt werden. Die Eintragungsvoraussetzungen sind zu hoch, da sich wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren meist über Jahre hinziehen. Die Aufnahme muss entsprechend der Landesgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen und Berlin früher erfolgen können, sofern keine vernünftigen Zweifel an einem schwerwiegenden Verstoß bestehen. Auch muss sichergestellt werden, dass die zur Meldung verpflichteten Stellen ihrer Meldepflicht nachkommen.

  • die Einführung eines Unternehmensstrafrechts 

Transparency Deutschland fordert seit Langem, dass Bestechung durch deutsche Unternehmen härter bestraft werden muss. Bislang können Unternehmen bei Rechtsverstößen lediglich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) verurteilt werden. Die Höchststrafe für Korruptionsdelikte im Geschäftsverkehr beträgt 10 Millionen Euro. Eine Summe, die für große Unternehmen keine abschreckende Wirkung hat und kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt. Ein weiterer Nachteil des OWIG ist, dass Staatsanwaltschaften nicht zwingend ermitteln müssen, es ist in ihr Ermessen gestellt. Transparency Deutschland fordert daher ein modernes Unternehmensstrafrecht (auch: Verbandsstrafrecht) in Deutschland wie es bereits in vielen Industriestaaten wie den USA, Großbritannien, Schweden und Frankreich Realität ist.

Stand: Juni 2017

Das Thema "Unternehmensverantwortung" ist eines der Schwerpunktthemen von Transparency Deutschland im Wahljahr 2017. Unsere 18 Kernforderungen zur Bundestagswahl finden Sie hier.