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Transparenzgesetze: Mut zur Offenheit – Informationen ins Netz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist in die Jahre gekommen. In der Praxis zeigt sich, dass Behörden oft nur widerwillig auf Anfragen reagieren und die Transparenzvorgaben des Gesetzes nicht weit genug gehen. Dies belegt auch das Global Right To Information Rating von Access Info Europe (AIE) und dem Centre for Law and Democracy (CLD): Hier nimmt das deutsche Gesetz im internationalen Vergleich nur Platz 105 von 111 Staaten ein. Dabei könnten viele wichtige Impulse gesetzt werden: So zeigen etwa die Evaluation des IFG aus dem 2013 und das Hamburger Transparenzgesetz von 2012, dass der Bund die Digitalisierung nutzen muss. Nimmt Deutschland diese Herausforderung ernst, kann es international zum Transparenz-Vorreiter werden.

Vor diesem Hintergrund fordert Transparency Deutschland:

  • die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz 

Zusätzlich zu einer Auskunftspflicht staatlicher Stellen soll eine proaktive Veröffentlichungspflicht eingeführt werden. Zentrale Dokumente wie gutachterliche Stellungnahmen, Pläne und Verträge der öffentlichen Daseinsfürsorge müssen im Internet veröffentlicht werden. Die Verträge treten erst einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft.

  • die Ausweitung des Gesetzes auch auf überwiegend im Eigentum des Staates stehende Unternehmen

Private Rechtsformen dürfen nicht dazu führen, dass der Staat weniger transparent handelt. Um einer möglichen Flucht ins Privatrecht zu begegnen, sollen die Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten auch auf Unternehmen ausgeweitet werden, die überwiegend Eigentum des Staates sind.

  • eine Gebührenfreiheit für Anfragen an Behörden

Die Arbeit der Behörden wird vom Steuerzahler finanziert. Daher muss die Herausgabe von Dokumenten nach Anfragen an staatliche Stellen gebührenfrei sein. Die bisher übliche Gebührenpraxis wirkt abschreckend und hält viele Menschen davon ab, ihre Auskunftsrechte zu nutzen.

  • eine Abwägung zwischen dem Schutz privater Interessen und dem Informationsinteresse im Einzelfall

Viele Ausnahmetatbestände für Auskünfte gelten absolut, zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. In vielen Fällen ist das öffentliche Interesse an der Offenlegung von Informationen höher einzuschätzen als das private Interesse an 
einer Geheimhaltung. Deswegen muss eine Abwägung zwischen dem Schutz privater Interessen und dem öffentlichen Interesse eingeführt werden.

Stand: Juni 2017

Das Thema "Transparenzgesetze" ist eines der Schwerpunktthemen von Transparency Deutschland im Wahljahr 2017. Unsere Kernforderungen zur Bundestagswahl finden Sie hier.