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Positionspapier Politik

Interessen offen legen – Lobbyismus regeln

Vertrauen in die politischen Akteure ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Dieses Vertrauen erfordert eine Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. In diesem Zusammenhang wird von Interessenvertretern im Umfeld von Parlament und Regierung zunehmend Einfluss auf den politischen Prozess genommen. So gibt es in Berlin mittlerweile ca. 5.000 Lobbyisten, die ihrer Arbeit oft im Verborgenen nachgehen. 

Durch die Einführung eines wirksamen Lobbyregisters und eines „Legislativen Fußabdrucks“ soll daher erkennbar werden, welche Interessen in Gesetzgebungsverfahren zum Tragen gekommen sind. Da die große Mehrheit der Gesetze von der Bundesregierung ausgeht, muss die Exekutive dabei eingeschlossen sein. Das Lobbyregister wird dabei flankiert durch erweiterte Offenlegungspflichten der Abgeordneten und Parteien.

Vor diesem Hintergrund fordert Transparency Deutschland:

  • ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage 

Das Register muss für Bundestag und Bundesregierung gleichermaßen gelten und öffentlich einsehbar sein. Erfasst werden sollen alle Lobbyisten, Verbände, Lobbybüros von Unternehmen, Public Affairs-Agenturen und Anwaltskanzleien, die mit Interessenvertretung beauftragt sind, sowie Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen. Neben Adresse und Geschäftsführung soll insbesondere über Auftraggeber, Vorhaben und Ziel der Einflussnahme sowie den finanziellen Aufwand Auskunft gegeben werden. Rechte wie die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die Einladung zu Anhörungen und der Erhalt eines Bundestagshausausweises sollten an die Eintragung in das Lobbyregister geknüpft sein. Mit der Eintragung ist ein Verhaltenskodex einzuhalten.

  • einen „Legislativen Fußabdruck“

Die Beiträge externer Berater und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen ist in der Gesetzesvorlage zu dokumentieren. Dies betrifft sowohl Gesetzentwürfe von Seiten der Ministerien und als auch aus der Mitte des Bundestages. Wichtig hierbei ist nicht nur die Nennung der Interessenvertreter, sondern auch der Inhalt ihrer Beiträge. In der ersten Lesung sollte auch darüber debattiert werden, ob unterschiedliche Interessen ausgewogen berücksichtigt wurden. 

  • die Offenlegung von Interessenkonflikten in Legislative und Exekutive

Abgeordnete sollen Interessenkonflikte im konkreten Fall vor Ausschusssitzungen mitteilen und ggf. von den Beratungen und der Abstimmung zu dem konkreten Sachverhalt ausgeschlossen werden. Bei Rechtsanwalts- und Beratertätigkeiten sollten zumindest die Branchen der Mandanten bzw. Kunden offengelegt werden. Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Abgeordneten müssen betragsgenau offen gelegt werden. 

Bei der Einsetzung von Beratungsgremien sollte eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung und die Einführung von obligatorischen Interessenerklärungen ihrer Mitglieder verankert werden.

  • mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung 

Transparency Deutschland fordert die Absenkung der Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden auf 2.000 Euro. Sponsoring muss nach den gleichen Regeln wie für Spenden transparent gemacht werden. Zuwendungen an Parteien sollten auf 50.000 Euro pro Spender oder Sponsor, Jahr und Partei gedeckelt werden. Staatliche und kommunale Unternehmen sollten vollständig vom Sponsoring an die Parteien ausgenommen werden.

  • Beauftragten für Transparenz bei der politischen Interessenvertretung

Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Interessenbeauftragter soll die Einhaltung der Anforderungen aus den vorgenannten Punkten überwachen, ähnlich dem Datenschutzbeauftragten. Er soll die Korrektheit der Angaben des Lobbyregisters überprüfen und bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben auch wirksame Sanktionen verhängen können. Ferner soll er dem Bundestag und der Öffentlichkeit regelmäßig über die Lobbyaktivitäten berichten und bei Verstößen gegen die Regeln des Lobbyregisters, des „Legislativen Fußabdrucks“, der Interessenoffenlegung und der Parteienfinanzierung den Bundestag informieren. Er übernimmt zudem die Aufgaben des Bundestagspräsidenten, Verstöße gegen die Verhaltensregeln und im Rahmen der Parteienfinanzierung zu erfassen und zu ahnden. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sollte der Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen erhalten.

Stand: Juni 2017

Das Thema "Lobbyismus" ist eines der Schwerpunktthemen von Transparency Deutschland im Wahljahr 2017. Unsere 18 Kernforderungen zur Bundestagswahl finden Sie hier.