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Positionspapier Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber ermutigen – Zivilcourage fördern

Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und Straftaten in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Organisationen unverzichtbar. Ohne sie würden viele Fälle von Korruption und Machtmissbrauch unerkannt bleiben und das Rechts- und Wirtschaftssystem sowie den sozialen Zusammenhalt beschädigen. Daher sind Maßnahmen zum Schutz und zur Ermutigung von Hinweisgebern ein wichtiger Schritt hin zur Eindämmung von Korruption. 

In Deutschland gibt es keinen effektiven Schutz für Hinweisgeber. Stattdessen haben diese in vielen Fällen mit arbeits- beziehungsweise strafrechtlichen Konsequenzen oder anderen Nachteilen zu rechnen. Die EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (2016/943) vom 8. Juni 2016 sieht vor, den strafrechtlichen Schutz von Geschäfts- oder Dienstgeheimnisse zu lockern und die Offenbarung rechtswidriger Geheimnisse zu entkriminalisieren. Aufgrund des unzureichenden gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber, konnte Deutschland darüber hinaus das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates nicht ratifizieren.

Vor diesem Hintergrund fordert Transparency Deutschland:

  • einen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern im Arbeits- und Beamtenverhältnis

Transparency Deutschland fordert eine gesetzliche Regelung, damit Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, in der Wirtschaft und in zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Rechtsverletzungen und schwerwiegende Missstände hinweisen können, ohne Sorge um ihren Arbeitsplatz haben zu müssen. Dazu gehören sowohl klare interne und externe (anonyme) Meldewege als auch ein Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern, die in gutem Glauben handeln. Das Benachteiligungsverbot muss mit Sanktionsmöglichkeiten verbunden sein.

  • die Entkriminalisierung der Offenbarung rechtswidriger Geschäfts- oder Dienstgeheimnisse

Rechtswidrige und sogar strafbare Zustände in Unternehmen oder Organisationen können immer noch strafrechtlich geschützte Geschäfts- oder Dienstgeheimnisse sein. Transparency Deutschland fordert, die Offenbarung rechtswidriger Geheimnisse zu entkriminalisieren. Wer auf eine schwerwiegende Rechtsverletzung in angemessener Weise hinweist, darf nicht wegen Verletzung eines Geschäfts- oder Dienstgeheimnisses strafrechtlich verfolgt werden. Die EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist zügig in nationales Recht umzusetzen.

  • eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen

Hinweisgebersysteme sind notwendig, um Hinweisgebern zu ermöglichen, vertraulich auf Rechtsverletzungen oder schwerwiegende Missstände hinzuweisen. Transparency Deutschland fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Diese soll für Unternehmen und Organisationen einschließlich Körperschaften der öffentlichen Hand und zivilgesellschaftliche Organisationen ab einer mittleren Größe gelten. Diese Hinweisgebersysteme müssen für interne und externe Hinweisgeber offen sein und Vertraulichkeit gewährleisten.

Stand: Juni 2017

Das Thema "Hinweisgeberschutz" ist eines der Schwerpunktthemen von Transparency Deutschland im Wahljahr 2017. Unsere 18 Kernforderungen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

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