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Arbeitspapier Verwaltung

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Transparenzgesetz – TG)

Transparency Deutschland hat in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie und anderen zivilgesellschaftlichen Akteru:innen einen Gesetzesvorschlag für ein Transparenzgesetz veröffentlicht. Der Entwurf umfasst folgende Kernpunkte:

  • Aktive Informationspflicht
  • Bürger:innenfreundlichkeit
  • Weiter Anwendungsbereich
  • Vereinfachung der Gesetzeslage
  • Ausnahmen eng gefasst
  • Abwägungsklausel
  • Vorrang für Informationen
  • Rechtsschutz
  • Ombudsrolle

Hintergrund

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2021 unter anderem folgendes Reformprojekt angekündigt:

„Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. […] Die Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln.“

Seitdem bestimmen die aktuellen Krisen den öffentlichen Diskurs, während von diesem Projekt nichts mehr zu hören ist. Gerade in Zeiten, in denen den Bürgerinnen und Bürgern viel an Einschränkung abverlangt wird, sei es durch Gesundheitsmaßnahmen oder auch durch Verteuerungen, ist es besonders wichtig, dass staatliche Maßnahmen durch Transparenz an Akzeptanz gewinnen. Ein starker Staat, wie er in diesen Zeiten oft betont wird, lebt von der Stärkung der demokratischen Mitwirkung, für die der Zugang zu den Informationen öffentlicher Stellen eine Grundvoraussetzung ist.

Notwendigkeit einer umfassenden Gesetzesreform

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist 2006 in Kraft getreten, vor nunmehr 16 Jahren. Es war schon damals erkennbar ein Kompromissgesetz, das im parlamentarischen Beratungsprozess den Bedenken zahlreicher Skeptiker der Transparenz in Politik und Verwaltung Rechnung tragen sollte. Nicht nur deshalb ist es in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäß. So hat auch die umfassende offizielle Evaluierung, die 2012 im Auftrag des Innenausschusses vorgenommen wurde, schon vor zehn Jahren erheblichen Reformbedarf festgestellt:

  • Ausschlussgründe seien unsystematisch und z. T. überflüssig geregelt,
  • es fehle an einer generellen Abwägungsklausel mit dem öffentlichen Interesse, die international schon damals Standard war,
  • die gesetzlich vorgesehenen Fristen würden in jedem dritten Fall nicht eingehalten wurden
  • die aktive Veröffentlichungspraxis sei unterentwickelt
  • u.v.m.

Zudem regte der Evaluierungsbericht an, eine generelle Kostenfreiheit zu erwägen. Eine Zusammenführung mit dem Umweltinformationsgesetz, um die Gesetzeslage zu vereinheitlichen, bezeichnete die Auswertung als grundsätzlich möglich.

Alle Anregungen sind zehn Jahre lang ohne Folgen geblieben. Gleichzeitig hat sich das Informationsrecht rasant weiterentwickelt: So hat Hamburg 2012 das erste landesweite Transparenzgesetz mit weitreichenden automatischen Veröffentlichungspflichten eingeführt, mit bis heute großer Nachfrage durch Bürgerinnen und Bürger sowie keinen spürbaren Nachteilen für die Verwaltung. Auch Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen haben mittlerweile eigene Transparenzgesetze erlassen, wenn auch mit unterschiedlich weitreichenden Regelungen.

Warum eine Initiative aus der Zivilgesellschaft?

Das derzeitige Bundesgesetz hinkt mit seinen Regelungen nicht nur im internationalen Vergleich, sondern auch im Vergleich mit einigen der deutschen Bundesländer hinterher, was durch diesen zivilgesellschaftlichen Entwurf behoben werden soll. Der Umstand, dass ein Gesetzesvorschlag aus der Mitte der Gesellschaft kommt, ist dabei kein Zufall: Transparenzgesetze, die von der Ministerialbürokratie erarbeitet werden, entstehen bei den Stellen, die sich selbst mehr Offenheit verordnen müssten. Es ist deshalb ein demokratiepolitisch notwendiges Korrektiv, wenn an dieser Stelle Impulse von denen kommen, die letztlich für die Adressaten der Transparenz sprechen, nämlich die interessierte Öffentlichkeit.