CPI

Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) 2021 ist am 25. Januar 2022 erschienen. Der CPI ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er wird vom Internationalen Sekretariat von Transparency International erstellt und listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf.

Der CPI 2021 umfasst 180 Länder, die auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) angeordnet werden. Der Index fasst 13 Einzelindizes von 12 unabhängigen Institutionen zusammen und beruht auf Daten aus der Befragung von Expertinnen und Experten, Umfragen sowie weiteren Untersuchungen.

Der Korruptionswahrnehmungsindex bezieht sich dabei auf den öffentlichen Sektor – das heißt Politik und Verwaltung – und erfasst keine Aktivitäten wie Steuerbetrug, Geldwäsche, illegale Finanzströme oder andere Formen der Korruption im privaten Sektor. Dazu empfehlen wir ergänzend Indizes wie den Schattenfinanzindex heranzuziehen, den das Netzwerk Steuergerechtigkeit, bei dem Transparency Deutschland Mitglied ist, herausgibt.

Das komplette Ranking, FAQs sowie Details zur Methodik und den Quellen finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Informationen".

 


Internationale Trends

Der CPI 2021 zeigt, dass Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung nicht selbstverständlich sind. Der weltweite Durchschnitt bleibt mit einem Wert von 43 von 100 zum zehnten Mal in Folge unverändert – und verdeutlicht damit, wie schwer sich viele Länder damit tun, aktiv gegen Korruption besser vorzugehen. Zwei Drittel aller untersuchten 180 Staaten und Gebiete haben ein ernsthaftes Korruptionsproblem und erreichen nicht einmal die Hälfte der möglichen Punkte.

Dänemark, Neuseeland und Finnland belegen mit 88 Punkten den ersten Platz. Fragile oder autoritär regierte Staaten wie Südsudan (11 Punkte), Somalia und Syrien (beide 13 Punkte) stehen auf den untersten Plätzen. International setzt sich der Trend fort, dass Staaten, die rechtsstaatliche und demokratische Institutionen beschneiden und Menschenrechte verletzen, eine steigende Korruptionswahrnehmung erleben. So gehören Ungarn (-12 Punkte) wie auch die Türkei (-11 Punkte) zu den Staaten, die im Verlauf der letzten zehn Jahre weltweit am meisten Punkte verloren haben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend und verdeutlichen, wie eng die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze mit der Vermeidung von Machtmissbrauch und Korruption verknüpft sind.

Seit dem Jahr 2012 haben immerhin 25 Länder ihre CPI-Werte verbessert, darunter besonders signifikant die Seychellen (+18), Armenien (+15) und Italien (+14). Im gleichen Zeitraum sind die Werte von 23 Ländern gesunken, am meisten in St. Lucia (-15), Zypern und Syrien (beide -13). Alle weiteren Staaten verbleiben in ihrer Bewertung auf einem relativ konstanten Niveau mit nur leichten Schwankungen.

Keine Demokratie ohne effektive Korruptionsbekämpfung

Korruption untergräbt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. In der unteren Hälfte des CPI 2021 finden sich daher sehr viele Länder, in denen Korruption ein Mittel zur Vereinnahmung des Staates und zur Festigung autoritärer Systeme darstellt. Bemerkenswerte Beispiele für Rückschritte im CPI sind die Türkei und Ungarn. Auch in gefestigteren Demokratien ist zu beobachten, wie Korruption die politische Entscheidungsfindung verzerrt, Rechenschaftsmechanismen aushebelt und der Bereicherung einiger weniger dient.

Transparency International hat im November 2021 ein Positionspapier vorgelegt, wie Korruption als Faktor bröckelnder Demokratien weltweit bekämpft werden kann. Am Internationalen Antikorruptionstag am 9. Dezember 2021 hat die US-Regierung die Bekämpfung der Korruption als eines von drei offiziellen Fokusthemen des von ihr ausgerichteten Demokratiegipfels gewählt und damit ein gutes internationales Zeichen gesetzt. In einem Offenen Brief forderten 92 Chapter von Transparency International die teilnehmenden Staaten auf, diese Chance für echte Veränderungen zu nutzen.

Korrelation von Korruption und Menschenrechtsverletzungen

Eine Analyse von Transparency International zeigt, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Korruptionsbekämpfung sowie der Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten besteht. Das geht aus einem Abgleich der Daten des CPI mit der Kategorie „Civil Liberties“ im Democracy Index hervor (s. Grafik auf der zweiten Seite, Datenquelle Economist Intelligence Unit 2020).

In den meisten Fällen ist die Beziehung in beide Richtungen kausal: mehr Korruption kann zu Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten führen, während weniger bürgerliche Freiheiten die Bekämpfung der Korruption erschweren. Ein Beispiel ist Nicaragua, das seit dem Jahr 2012 neun Punkte verloren hat und damit einen Tiefstand von nur noch 20 Punkten erreicht hat. Der langjährige Präsident Daniel Ortega reagierte auf Korruptionsvorwürfe mit einem harten Durchgreifen gegen Medien, Zivilgesellschaft und Aufsichtsbehörden. Damit sind auch Nicaraguas Ergebnisse mit Blick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und den Zugang zur Justiz auf ein Rekordtief gefallen.

Es gibt nur sehr wenige Staaten, die gleichzeitig einen hohen CPI-Wert und einen niedrigen „Civil Liberties“-Wert haben – das heißt, in denen Korruption wirksam bekämpft wird, ohne gleichzeitig die Menschenrechte zu achten. Eine dieser Ausnahmen ist Singapur, das im CPI auf Platz 4 steht. Das Land verfügt über eine modernisierte Wirtschaft, eine effiziente Bürokratie und eine starke Rechtsstaatlichkeit, was zu einer relativ effizienten Korruptionsbekämpfung führt. Gleichzeitig bleibt das Land bei Menschenrechten wie der Meinungs- oder Vereinigungsfreiheit zurück. Damit bleibt jeder Erfolg bei der Korruptionsbekämpfung an den politischen Willen der herrschenden Elite gebunden.


Die wichtigsten Ergebnisse im Video


Die Situation in Deutschland

Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit 80 von 100 Punkten verhältnismäßig gut da, liegt auf dem 10. Platz dennoch deutlich hinter den Spitzenreitern. Seit sechs Jahren hat sich die Punktzahl Deutschlands nicht mehr verbessert. Das zeigt, dass wir bei der Korruptionsbekämpfung leider kaum vorankommen. Nach der Maskenaffäre war der Druck letztes Jahr zwar endlich hoch genug, um das Lobbyregister einzuführen und die Regeln zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verschärfen. Weiterhin bestehen jedoch massive Defizite in allen gesellschaftlichen Bereichen – in der Verwaltung gilt noch immer größtenteils der Grundsatz des Amtsgeheimnisses, die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist noch immer nicht geregelt und Hinweisgeber sind noch immer nicht ausreichend geschützt. So verhindert beispielsweise die willkürliche Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Unternehmen häufig die Aufklärung korruptiver Verdachtsfälle.

Ein bedenkliches Schlupfloch haben im vergangenen Jahr die Aserbaidschan- und die Maskenaffäre verdeutlicht: Trotz der enormen Empörung nach Bekanntwerden der Fälle persönlicher Bereicherung konnten die betroffenen Abgeordneten am Ende strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das zeigt: Das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ist bislang praktisch wirkungslos und muss dringend nachgeschärft werden. Transparency Deutschland begrüßt, dass die Ampel im Koalitionsvertrag angekündigt hat, den Straftatbestand wirksamer auszugestalten. Darauf drängt Transparency Deutschland seit Jahren. Es kann nicht sein, dass die Regeln für Beamte bisher schärfer sind als für Abgeordnete. Der Straftatbestand muss künftig in der Praxis ein scharfes Schwert sein, damit es bei vergleichbaren Fällen tatsächlich zu Verurteilungen kommt. Die derzeitige Situation schürt leider Politikverdrossenheit, Bundesjustizminister Buschmann muss deshalb zügig liefern.

Vorschläge zur Reform des § 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung

  1. Transparency Deutschland fordert, dass künftig das Handeln eines Abgeordneten strafbar ist, wenn er seine Stellung als Mandatsträger missbraucht, um Interessen zum eigenen Vorteil zu verfolgen. Die Strafbarkeit sollte also bereits am Umstand der Vorteilsannahme bei mandatsbezogenem Handeln greifen – und nicht nur im engeren Sinn bei der Wahrnehmung des Mandats.
  2. Außerdem muss der Tatbestand auch Vorteile einschließen, die erst im Nachhinein gewährt werden, wie es bei Amtsträgern bereits der Fall ist. Nach herrschender Meinung erfasst § 108e StGB in der derzeit geltenden Fassung nur Vorteile, die vor der vorgenommenen bzw. unterlassenen Handlung des Abgeordneten von einem Dritten gewährt worden sind.
  3. Weiterer Änderungsbedarf besteht hinsichtlich der Formulierung, dass ein Abgeordneter „im Auftrag oder auf Weisung“ des Vorteilsgebers gehandelt haben muss. Wenn die Initiative zur Erlangung des Vorteils vom Mandatsträger ausgeht, fehlt es an einem solchen Auftrag. Außerdem ist für Korruption das Bestehen einer „Win-Win“-Situation charakteristisch, da Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer beide profitieren und sich damit auf Augenhöhe begegnen. Somit fehlt es schon rein logisch am Vorliegen eines „Auftrags“ oder einer „Weisung“.
  4. Zusätzlich sollte das Abgeordnetengesetz künftig auch private Provisionsgeschäfte mit dem Staat verbieten, so wie dies in Bayern seit kurzem der Fall ist.

Hintergrund: Masken- und Aserbaidschanaffäre legen rechtliches Schlupfloch offen

Das Oberlandesgericht München hat in der Entscheidung vom 18. November 2021 in den Fällen Nüsslein und Sauter festgestellt, dass das Verhalten von beiden Abgeordneten in der Maskenaffäre den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern derzeit nicht erfüllt. Der Tatbestand des §108e erfasst nur Fälle, in denen auf einen im Plenum oder einem Ausschuss stattfindenden parlamentarischen Entscheidungsprozess – zum Beispiel eine Abstimmung – Einfluss genommen werden soll („bei Wahrnehmung des Mandats“).

Geht es bei der Entgegennahme des Vorteils hingegen „nur“ um die Nutzung der Autorität des Mandats oder der Kontakte des Abgeordneten, etwa zu Ministerien, so ist das bislang nicht strafbar. Das Gericht stellte fest, dass dies bislang der eindeutige Willen des Gesetzgebers sei. Dem musste sich das Gericht zähneknirschend beugen (zur Mitteilung des OLG München).


Wie wird der CPI erstellt? Die Methodik im Video



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