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Zeuge zahlte nicht: Vertrag geplatzt

09.05.2006

Wesseling – Im Berufungsverfahren um den Verkauf des Nortongeländes an die Häfen- und Güterverkehr Köln (HGK) ist der ehemalige Chef der HGK, Dieter Bollhöfer, wegen Bestechung und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wie der Kölner Stadt Anzeiger berichtet, berufe sich das Gericht im Urteilsspruch vorrangig auf die Aussage von Wilfried Hilgert, dem ehemaligen Besitzer des Wesselinger Norton Geländes. In erster Instanz war Bollhöfer vom Kölner Landgericht frei gesprochen worden.

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