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Zehn Jahre gesetzliche Informationsfreiheit in deutschen Landen

20.03.2008

Hannover- Heise.de informiert, dass am 20. März 1998 mit dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die erste gesonderte Regelung für die "gläserne Behörde" hierzulande in Kraft getreten sei. Nach anfänglicher Anlaufzeit gehöre die professionelle Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht mittlerweile zum Behördenalltag. Es heiße aber auch, dass das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zahlreiche überflüssige Einschränkungen enthalten würde, die den Informationsanspruch der Bürger allzu oft ins Leere laufen ließen. Neben Brandenburg würden inzwischen weitere acht Bundesländer sowie der Bund Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben.

 

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