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Windige Geschenke

15.08.2018

Berlin – Laut taz.de (15.08.2018) gab es nach dem G20-Gipfel, der 2017 in Hamburg stattfand, Geschenkaktionen im großen Stil für die damals eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. Obwohl Paragraf 331 im Strafgesetz Vorteilsannahme verbiete, mache der Umweg über Stiftungen das Vorgehen möglich, da die Zuwendung dann nicht an eine bestimmte Diensthandlung geknüpft sei. Gisela Rüß, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, gebe zu bedenken, dass legale Spenden an Polizistinnen und Polizisten sehr schnell ein Geschmäckle bekämen. Obwohl Rüß den Vorgang nicht als klassische Korruption bewerte, handele es sich um ein schwieriges Feld, wo man bei jedem Einzelfall genau hinschauen müsse.