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Wildmoser-Prozess: "Bestechung unmöglich

05.04.2005

Augsburg - Der Anwalt der Baufirma Alpine behauptet, dass sich Karl-Heinz Wildmoser nicht der Bestechung im Zusammenhang mit dem Bau der Allianz-Arena in München schuldig gemacht habe. In Wirklichkeit sei die Alpine, die den Bauauftrag erhielt, im Vergabeverfahren sogar benachteiligt worden. Darüber hinaus sei eine Bestechung schon deshalb nicht möglich gewesen, weil sich diese immer auf einen geschäftlichen Verkehr beziehe. Der habe jedoch im Grunde nicht bestanden, da das konkurrierende Bauunternehmen Max Bögl wegen Verletzung rechtlicher Grundsätze vom Vergabeverfahren von vorneherein hätte ausgeschlossen werden müssen.

<link http: www.sueddeutsche.de muenchen artikel>05-04-05_sueddeutsche