Whistleblower-Prozess: Ohrfeige für das Sozialdepartement
21.09.2009
Zürich- tagesanzeiger.ch berichtet, zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Stadtzürcherischen Sozialdepartements seien am 17. September 2009 freigesprochen worden. Sie standen wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht, weil sie im Frühjahr 2007 die Presse mit vertraulichen Informationen über Missstände im Sozialamt beliefert haben sollen. Eine Amtsgeheimnisverletzung liege zwar vor, aber die beiden Angeklagten sollen einen Rechtfertigungsgrund gehabt haben, die Öffentlichkeit zu informieren, so die Richterin. Dies sei ein wegweisender Whistleblower-Entscheid, so der Rechtsvertreter der beiden Frauen.
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