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Pressespiegel Selbstverwaltungsorganisationen

Wenig Transparenz, fehlende Aufsicht: Die Sonderrechte der kirchlichen Unternehmen

20.11.2017

Essen – Laut correctiv.org (20.11.2017) führen die Ausnahmeregelungen bei Wohlfahrtskonzernen wie kirchlichen Arbeitgebern zu erheblichen Problemen. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen erlaube ihnen ihre Finanzen und Geschäftstätigkeiten im großen Maße selbst zu organisieren und ungeprüft zu verwalten. Zudem gewähre ihr Status als gemeinnützige Organisation massive Steuererleichterungen. Die Kirchen besitze milliardenschwere Konzerne, beschäftige rund 1,3 Millionen Mitarbeiter und betriebe zwei Drittel der Krankenhäuser und Tausende Pflegeeinrichtungen betreiben. Beschäftigte dürften außerdem nicht streiken und hätten keinen Anspruch auf einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag.