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Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften generell abschaffen

Berlin, 10.12.2020

© AJEL / Pixabay

Anlässlich der aktuellen Debatte zum Weisungsrecht von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften, erklärt Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland:

„Der Vorschlag der Bundesjustizministerin, das Weisungsrecht von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften nur in der europäischen Zusammenarbeit einzuschränken, greift zu kurz. Wir fordern seit Langem, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften generell abzuschaffen. Die aktuelle Situation, die auch eine politische Einflussnahme seitens der Exekutive möglich macht, schadet dem Ansehen des deutschen Rechtsstaats und dem Vertrauen der BürgerInnen in die Unabhängigkeit der Justiz. Wir begrüßen die Initiative der Bundesjustizministerin, allerdings sehen wir mit dieser Begrenzung auf die europäische Zusammenarbeit die internationalen Verpflichtungen Deutschlands nicht erfüllt.“

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 festgestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen künftig keinen Europäischen Haftbefehl (EuHB) mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, etwa durch ein Justizministerium. Die Entscheidung des EuGH Ende November 2020, dass Staatsanwaltschaften keine „vollstreckende Justizbehörde“ im Rahmen der Vollstreckung eines EuHB sind, wenn das Gesetz ein externes Weisungsrecht vorsieht, untermauert das vorherige Urteil. Die Bundesregierung hat bereits 2009 einer Resolution des Europarats zugestimmt und sich damit zur Abschaffung des externen Weisungsrechts verpflichtet. Auch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) hat gegenüber Deutschland 2014 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.